Berliner Wirtschaft November 2021
ten ein, nachdemdie nachgebesserte beziehungs- weise ersetzte Ware demVerbraucher übergeben wurde. Sofern eine mangelhafte Ware ersetzt wird, ist diese nun zurückzunehmen. Völlig neu ist zudem, dass die Überlassung von personenbezogenen Daten für kostenlose Online- Dienstemit einer Geldzahlung gleichgestellt wird. Ausgenommen davon sind Verbraucherdaten, die zwingend sind zum Erhalt des digitalen Ange- bots, zum Beispiel die E-Mail-Adresse, oder die zur Erfüllung steuerrechtlicher Anforderungen des Unternehmers notwendig sind. Durch die Neuerung gelten somit alle oben genannten Verbraucherschutzregeln auch in diesen Konstellationen. Die zweijährige Verjäh- rungsfrist beginnt auch hier mit Bereitstellung des Produkts; bei dauerhafter Bereitstellung verjäh- ren Ansprüche nicht vor Ablauf von zwölf Mona- ten nach Ende des Bereitstellungszeitraums. Der Händler muss die Verbraucher informieren, wel- che konkreten Daten erhoben werden und was deren Nutzung ist. Eine aktive Aufforderung zur Einwilligung ist erforderlich. Die bis zum Jahresende verbleibende Zeit sollten Händler nutzen, die AGB, die Garantie- erklärungen, die Widerrufsbelehrung und Leis- tungsprozesse zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. ■ Antje Maschke, IHK-Rechtsreferentin Steuerrecht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@berlin. ihk.de 63 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 11 | 2021
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