Berliner Wirtschaft 11/2020

Verpackung, Umsatzsteuer, Zoll, Incoterms oder Arbeitsrecht – dazu berät die IHK. Im achten Teil der Serie geht es um Arbeitsschutz, konkret um die Standards bei Rückkehr aus dem Homeoffice in den Betrieb von Lidija Piasek Wieso? Weshalb? Warum? Wer die IHK nicht fragt … Lidija Piasek, Arbeitsrecht Tel.: 030 / 315 10-208 lidija.piasek@ berlin.ihk.de Experten bieten Rat und Tat Beim IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung erhalten Unternehmen wichtige Informationen. Das sind die Ansprechpartner: M itarbeiter des Geschäftsfelds Service und Beratung berichten in dieser Serie von Praxisfällen. Das Themenspektrum ist groß: Von Produktkennzeichnung bis zu Zollbestimmungen, vom Standard- bis zum Spezialfall ist alles dabei. Dienstagmorgen, 8.30 Uhr. In einer Mail mit dem Betreff „Rückkehr in den Betrieb“ geht es um eine Berliner Unternehmerin, die ihre Mitarbeiter nach mona- telanger Arbeit im Homeofficewieder in die Betriebsräume zurück- holen möchte. Sie fragt mich, was sie in Zeiten von Corona arbeitsschutz- rechtlich beachten muss. Ich rufe die Unternehmerin an und erkläre: „ImWesentlichen wird es hier auf die Vorgaben des derzeit gel- tenden Arbeitsschutzstandards ankommen. Kon- kretisiert wird er durch die neue Arbeitsschutz- regel und durch weitere branchenspezifische Standards. Der Standard sieht z. B. vor, dass für Büroarbeitsplätze freie Raumkapazitäten so zu nutzen und die Arbeit so zu organisieren sind, dass Mehrfachbelegungen von Räumen vermie- denwerden können bzw. ausreichende Schutzab- stände gegeben sind.“ „Verstehe, wie verbindlich sind denn diese Regelungen?“, fragt sie zurück. „Eine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit besit- zen die Standards nicht. Das heißt aber nicht, dass sie keinerlei Rechtswirkungen entfalten könn- ten. Kommt ein Arbeitnehmer zu Schaden, weil der Arbeitgeber die Regelungen missachtet hat, könnten die Gerichte hierin eine Verletzung der Fürsorgepflicht sehen und den Arbeitgeber zur Haftung heranziehen“, teile ich ihr meine Einschätzung mit. „Haben Sie einen Leitfaden, der einem hilft, die Vorgaben umzu- setzen?“, hakt sie nach. Den haben wir tat- sächlich. Ich weise sie auf die Checkliste zur Arbeitsschutzregel auf unserer Webseite hin. Zum Schluss gebe ich ihr noch den Tipp, dass sie auch die in der Berliner Infektionsschutzverordnung enthaltenen Vorgaben berück- sichtigen sollte. Sie bedankt sich herzlich bei mir, und ich widme mich der nächsten Mail-Anfrage. ■ Arbeitsschutzregel. Die Regel konkretisiert den Standard. Nach dem TOP-Prinzip werden die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes in eine Rangfolge eingeteilt: technische, organisa- torische und personenbezogene Maßnahmen. Branchenspezifische Standards. Der all- gemeine Arbeitsschutzstandard wird durch branchenspezifische Regelungen ergänzt. Diese stehen auf der Webseite der DGUV, dguv.de ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 8: Arbeitsschutz Weitere Informationen ihk-berlin.de/corona- arbeitsschutz Mahshid Daryabegi, Export Tel.: 030 / 315 10-304 mahshid.daryabegi@ berlin.ihk.de Bachtie Zazai, Exportdokumente Tel.: 030 / 315 10-700 bachtie.zazai@ berlin.ihk.de Nadine Kammholz, Exportdokumente Tel.: 030 / 315 10-700 nadine.kammholz@ berlin.ihk.de Rafaela Schmidt, Veranstaltungen Tel.: 030 / 315 10-245 rafaela.schmidt@ berlin.ihk.de SERVICE | Beratung 58 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 11 | 2020

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