Der Montagmorgen beginnt mit einem gefüllten E-Mail-Postfach. Mehrere Anfragen betreffen das Thema „E-Rechnung“, das aktuell viele Unternehmen bewegt. Die Zeit drängt. Vom 1. Januar 2025 an sind alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird, mit verschiedenen Übergangsfristen, grundsätzlich Von Antje Maschke bis 31. Dezember 2027 eingeführt. Eine Rechnung gilt ab nächstem Jahr nur dann als elektronisch, wenn sie in einem maschinenlesbaren Dateiformat, zum Beispiel XML, ausgestellt ist und der CEN-Norm EN 16931 entspricht. Eine PDF-Rechnung erfüllt nicht die Voraussetzungen. Neu sind die E-Rechnungen nicht: Für Lieferanten öffentlicher Auftraggeber sind sie seit 2020 Pflicht. Erfüllt werden die Formatanforderungen zum Beispiel von der XRechnung, die im öffentlichen Sektor verwendet wird, oder dem hybriden ZUGFeRD-Format, einer Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei. Rechnungsbeträge unter 250 Euro, bestimmte steuerfreie Umsätze und Rechnungen an Verbraucher sind ausgenommen. Auch wenn die flächendeckende Einführung einer elektronischen Rechnung Chancen für digitale Geschäftsprozesse mit sich bringt, überwiegen derzeit die Unsicherheiten und Herausforderungen. Viele kleine und mittelgroße Unternehmen suchen nach praktika- blen Lösungen. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, genügt ein E-Mail-Postfach für den Empfang. Mit kostenlosen XML-Viewern können die Rechnungen in eine menschenlesbare Datei konvertiert werden. Wir empfehlen, sich – sofern möglich – mit Debitoren und Kreditoren zu den Rechnungsformaten ab 2025 abzustimmen. Auf Nachfrage und Forderung seitens der IHK-Organsation und von Wirtschaftsverbänden hat das BMF in einem ersten Entwurfschreiben Antworten auf Fragen und Unsicherheiten aus der Praxis gegeben. ■ Antje Maschke, IHK-Rechtsreferentin für Steuerrecht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@ berlin.ihk.de E-Rechnung Aktuelle Informationen und das BMF-Schreiben unter: ihk.de/berlin/erechnung FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Vom nächsten Jahr an müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. IHRE FRAGE UNSERE ANTWORT Was bedeutet die E-Rechnungspflicht ab 2025 für Unternehmen und Selbstständige? Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen SERIE Unsere Lösung für Ihre rechtliche Fragestellung # 49 Veranstaltung Die IHK Berlin bietet am 7. November, 10– 11.30 Uhr, ein kostenfreies Webinar zum Thema „Die E-Rechnung kommt! Alles, was Sie jetzt wissen müssen“ an. Anmeldung unter folgendem QR-Code: SERVICE | Beratung | 60 Berliner Wirtschaft 10 | 2024
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