Mit der EU-Taxonomie werden klare Kriterien definiert, was mit Blick auf Klimaneutralität das Öko-Label verdient und was nicht von Dr. Mateusz Hartwich Nachhaltig oder nicht? Das Stichwort „EU-Taxonomie“ kennen Sie sicherlich aus den Medien. Wochenlang nahm die Öffentlichkeit daran Anteil, wie um die Einstufung der Atomkraft als nachhaltig gerungen wurde. In der politischen Auseinandersetzung ging der Sinn dieser neuen Regelung unter. Um Hintergründe und Auswirkungen auf Unternehmen zu erklären, bot die IHK Veranstaltungen an, die in der Mediathek aufgerufen werden können (s. Spalte rechts). Das neue Regelwerk entfaltet jetzt schon Wirkung in der Realwirtschaft, insbesondere bei Kreditvergabe und Investitionsentscheidungen. Im Kern geht es um europaweit einheitliche Standards, was nachhaltiges Wirtschaften ist, da es an Klarheit bisher gefehlt hat und Fälle von „Greenwashing“ bemängelt wurden, also Aktivitäten von Unternehmen, bei denen Nachhaltigkeit vorgetäuscht wurde, um in positivem Licht zu stehen. Mit der EU-Taxonomie werden nun klare Kriterien definiert, mit dem Fokus auf Klimaneutralität, die der Staatenbund 2050 erreichen möchte (Deutschland bereits 2045). Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) hat im ersten Schritt großen, börsennotierten Unternehmen die Pflicht auferlegt, jährlich einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Diese Pflicht wird schrittweise ausgeweitet und betrifft etwa in zwei Jahren Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten, 40 Mio. Euro Umsatz und 25 Mio. Euro Bilanz- summe (zwei von drei Kriterien müssen greifen). Das sind in Deutschland 15.000 Firmen. Was in so einem Bericht auftauchen sollte, erläuterten im Juli Elena Stark von der Investmentfirma AENU und Philipp Buddemeier von Better Earth, einem spezialisierten Beratungsunternehmen. Er betont: „Es ist sinnvoll, nicht bis zum Stichtag der neuen Berichtspflicht zu warten, sondern die neuen Vorgaben aktiv anzugehen und als Impuls zur strategischen Weiterentwicklung zu betrachten. Wir wissen schon jetzt, dass Finanzierungsgeber, Geschäftspartner und andere Stakeholder Nachhaltigkeitskriterien verstärkt in ihre Entscheidungen einbeziehen.“ ■ Um die Einstufung von Atomkraft als nachhaltig wurde erbittert gerungen – dabei ging der Sinn einer EU-Taxonomie weitgehend unter IHK-Services Alles Wissenswerte und Veranstaltungen zum Thema unter: ihk.de/berlin/ eu-taxonomie Präsentationen zum Nachschauen: ihk.de/ berlin/mediathek-eu- taxonomie-bw Julia Knack, IHK-Fachreferentin Digitalisierung & Nachhaltigkeit Tel.: 030 / 315 10-846 julia.knack@berlin.ihk.de Björn Barutzki, IHK-Fachkoordinator Nachhaltigkeit Tel.: 030 / 315 10-657 bjoern.barutzki@berlin. ihk.de FOTO: GETTY IMAGES/GODONG SERVICE | EU-Taxonomie | 56 Berliner Wirtschaft 10 | 2023
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