Berliner Wirtschaft Oktober 2021
ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Kennzeichnungspflicht von Artikeln aus Einwegkunststoff (EWKKennzV): Oft landen Produkte, die Plastik enthalten, nach Gebrauch im Abwasser, oder sie werden achtlos auf die Straße geworfen – und werden so zum Problem für die Umwelt. Die Einwegkunststoffkennzeich- nungsverordnung soll für klar erkennbare Labels sorgen, die vor Umweltschäden durch Plastik warnen. Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV): In Kraft getreten am 3. Juli 2021. ihk-berlin.de/verpackungsgesetz Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 18 Einwegkunststoffverbot Antigona Lesi, Rechtsreferentin Energie & Umwelt Tel.: 030 / 315 10-305 antigona.lesi@ berlin.ihk.de Experten bieten Rat und Tat Beim IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung erhalten Unternehmen wichtige Informationen. Das sind einige der Ansprechpartner: Florian Köhler, Beratung Außenwirt- schaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-262 florian.koehler@ berlin.ihk.de Anna Borodenko, Beraterin Gründung und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten Tel.: 030 / 315 10-522 anna.borodenko@ berlin.ihk.de M ontag, 15.30 Uhr. Ich beende gerade eine E-Mail zum Thema Kenn- zeichnungspflicht von Artikeln aus Einwegkunststoff, da klin- gelt das Telefon, und eine besorgte Unter- nehmerin ist dran: „Was passiert denn nun nach dem Inkrafttreten des Einwegkunststoff- verbots mit meinen Lagerbeständen? Muss ich die wegwerfen?“ Die Unternehmerin schweigt bedrückt undwartet auf meine Antwort. Ich kann sie beruhigen: „Die Verbote beziehen sich auf die Abgabe durch den Hersteller. Ein Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Produkte durch die Vertreiber bleibt nach Inkrafttreten der Verord- nung also möglich.“ Sie ist erleichtert. Nun sichtlich freudiger fragt sie weiter: „Und welche Produkte sind nun genau verboten?“ Ich: „Verboten werden hauptsächlich Einwegkunst- stoffprodukte, für die es bereits umweltfreund- lichere Alternativen gibt. Das betrifft Watte- stäbchen, Einmalbesteck, Trinkhalme, Luftbal- lonstäbe, aber auch To-go-Becher und Behälter aus geschäumtem expandiertem Polystyrol.“ – „Styropor“, schiebe ich erklärend hinterher. Die Unternehmerin kann sich ein kurzes Lachen nicht verkneifen und erwidert: „Ab sofort nenne ich Styropor nur noch geschäumtes, expandier- tes Polystyrol.“ Außerdemmöchte die Anruferinwissen, wel- che Alternativen sie nun hat. Ich gebe ihr den Hinweis, sich zum Beispiel Trinkhalme aus Glas zu besorgen und auf nachhaltige Materialien wie Holz oder Pappe zu setzen. „Sie haben mir wirklichweitergeholfen. Vielen Dank.“ Mit diesen Worten verabschiedet sich unser Mitglied, und ich wende mich wieder meiner E-Mail zu. IHK-Antwort von Antigona Lesi Unternehmerfrage „Was passiert nach dem Inkrafttreten des Einwegkunststoffverbots mit meinen Lagerbeständen? Muss ich die wegwerfen?“ SERVICE | Beratung 58 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 10 | 2021
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