Nach einem teils recht regnerischen Sommer in Berlin wächst mit jedem Sonnenstrahl die Hoffnung auf laue Abende bei netter Gesellschaft und einem kühlen Getränk. Nicht selten wird dieser Wunsch in einer Gaststätte erfüllt. Ob Café, Bar oder Restaurant – der Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, die im Folgenden näher erläutert werden. Der Betrieb eines Gaststättengewerbes, also einer Schank- und/oder Speisewirtschaft, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis nach dem GaststätVon Chris Marc Phung tengesetz (GastG). Davon ausgenommen sind unter anderem solche Betriebe, in denen nur alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Für die Erlaubniserteilung ist neben der Geeignetheit der Räume sowie der persönlichen Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auch das Absolvieren der Gaststättenunterrichtung bei einer IHK nachzuweisen. Außerdem müssen auch die Anforderungen unter anderem aus dem Bau-, Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Lebensmittel- und Hygienerecht beachtet werden. Hierbei ist es empfehlenswert, sich hinsichtlich der Voraussetzungen, die die Räumlichkeiten erfüllen müssen, mit den jeweilig zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. Eine Besonderheit bei erlaubnispflichtigen Gaststätten ist die grundsätzliche Pflicht zur Bereitstellung von Toiletten für Gäste nach der Berliner Gaststättenverordnung (GastV). Die Anzahl an Toiletten richtet sich nach der Größe der Schankfläche. Ausnahmen gelten für Betriebe mit einer Schankfläche von bis zu 50 Quadratmetern mit höchstens zehn Sitzplätzen oder im Rahmen einer Abweichung nach § 5 GastV. Soll auch ein Schankvorgarten eingerichtet werden, so muss in der Regel eine straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung oder Sondernutzungserlaubnis eingeholt werden. Daneben sind die Besonderheiten nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) zu beachten. Sofern diese Vorgaben berücksichtigt werden, sollte einem versöhnlichen Spätsommer in angenehmem Ambiente in einer Gaststätte nichts mehr im Wege stehen. ■ FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Neben Gewerbeanzeige und Gaststättenerlaubnis müssen gegebenenfalls weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Was wird benötigt, um eine Gaststätte mit Alkoholausschank zu betreiben? Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen SERIE Unsere Lösung für Ihre rechtliche Fragestellung # 58 ihre frage unsere Antwort IHK-Service Weitere Informationen zum Gewerberecht finden Sie auf der IHK-Website in kompakten Videoeinheiten: Chris Marc Phung, IHK-Rechtsreferent Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Vesna Mokorel Kalusa, IHK-Rechtsreferentin Gewerberecht, Energie- und Umweltrecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de IHK-Team Außenwirtschaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-203 auwirecht@ berlin.ihk.de SERVICE | Beratung | 58 Berliner Wirtschaft 09 | 2025
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