Der Berliner Senat will eine Ausbildungsplatzumlage erheben. Sie würde die Unternehmen stark belasten und das Ziel, mehr Jugendliche auszubilden, kein Stück voranbringen von Sabine Hölper Ja zur Ausbildung. Nein zur Strafabgabe Der Senat macht Ernst: Sollte bis Ende 2025 die Zahl der Ausbildungsverträge nicht um 2.000 gegenüber 2023 steigen, wird die sogenannte Ausbildungsplatzumlage fällig. Die Regierungsfraktion plant, das Gesetz dazu im vierten Quartal in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Hintergrund sind die mehreren Tausend Berliner Jugendlichen, die Jahr für Jahr keinen Ausbildungsplatz finden. Die Politik geht davon aus, dass die Unterversorgung am mangelnden Ausbildungswillen der Betriebe liegt. Die Wahrheit ist eine andere: Die Wirtschaft will ausbilden, findet aber nicht genügend geeignete Bewerber. Somit geht die Strafabgabe am Ziel, Jugendliche in Ausbildung zu bringen, vorbei. „Die Strafabgabe schafft keinen zusätzlichen Ausbildungsvertrag“, sagt Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der IHK Berlin. Dennoch soll jetzt gelten: Wenn die Berliner Unternehmen nicht bis Ende 2025 insgesamt 2.000 zusätzliche Ausbildungsverträge abschließen, müssen alle Unternehmen ab einer bestimmten Bruttolohnsumme von 2027 an eine Strafabgabe zahlen. Betroffen sind alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten, die oberhalb einer bestimmten, noch nicht definierten Bagatellgrenze liegen. Sie alle müssen erst einmal zahlen, zum Teil sechs- bis siebenstellige Summen. Nur jene Unternehmen, die ausbilden, erhalten später eine Rückerstattung. In welcher Höhe die Firmen belastet werden, ist noch unklar. Laut Referentenentwurf liegt die Abgabenlast bei bis zu 0,5 Prozent der gesamten Bruttolohnsumme eines Jahres. Ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten müsste danach bei einer Bruttolohnsumme von 5.037.286 Euro mit gut 25.186 Euro in Vorleistung gehen. Wie hoch die Rückerstattung ist, liegt im Dunkeln. Hierzu steht im Entwurf lediglich, dass diese gestaffelt und pauschalisiert nach Ausbildungsjahren erfolgt, nämlich 100 Prozent der Pauschale für Auszubildende im ersten Jahr, 50 Prozent im zweiten und 25 Prozent im dritten. Die Höhe der Pauschale wird aber erst durch Rechtsverordnung der zuständigen Senatsverwaltung festgelegt. Sie kann theoretisch zwischen unter einem und 100 Prozent der durchStellen melden Offene Ausbildungsplätze sollten unbedingt. der Bundes- agentur für Arbeit gemeldet werden: Mit der vom Senat geplanten Ausbildungsplatzumlage rollt eine Bürokratiewelle auf alle Beteiligten zu FOTOS: GETTY IMAGES/C. J. BURTON, IHK BERLIN/PHILIPP ARNOLDT Berliner Wirtschaft 09 | 2025 agenda
RkJQdWJsaXNoZXIy MTk5NjE0NA==