Berliner Wirtschaft September 2024

Im Gespräch mit einer Unternehmerin, die ihre Mitarbeitenden teilweise remote arbeiten lässt, wurde deutlich, dass viele Unsicherheiten zur rechtlichen Gestaltung von Remote Work bestehen. „Welche rechtlichen Aspekte muss ich dabei beachten?“, wollte die Unternehmerin wissen. Ich erklärte, dass das Homeoffice, geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), sich von der mobilen Arbeit unterscheidet. Telearbeitsplätze, die im Arbeitsvertrag fest verankert sind, fallen unter die ArbStättV, mobile Arbeit jedoch nicht. Wie gestalte ich Remote Work rechtssicher und effektiv? Ihre frage Von Yasemin Yildirim Klare Richtlinien und regelmäßige Überprüfungen sind essenziell. Unsere antwort Yasemin Yildirim, Rechtsreferentin Allgemeine Rechtsberatung Tel.: 030 / 315 10-305 yasemin.yildirim@ berlin.ihk.de Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen. IHK-Veranstaltung Am 26. September, 10–11.30 Uhr, gibt die IHK Berlin in der Online-Veranstaltung „Remote Work – rechtssicher und verständlich“ praxisnahe Tipps zum Thema. Serie # 48 Tägliche Fälle aus der Praxis der Unternehmen FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Zur Ausstattung der Heimarbeitsplätze erläuterte ich, dass Arbeitgeber bei Telearbeitsplätzen verpflichtet sind, die gleichen ergonomischen Standards wie im Büro zu gewährleisten. Das umfasst geeignete Möbel, Beleuchtung und technische Ausstattung. Bei mobiler Arbeit ist der Arbeitgeber nur bedingt in der Pflicht, doch die allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften sollten beachtet werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. „Wie sieht es mit der Arbeitszeitkontrolle aus?“, fragte die Unternehmerin weiter. Ich erklärte, dass die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit unabhängig vom Arbeitsort gelten. Klare Vereinbarungen und geeignete Werkzeuge zur Zeiterfassung sind nötig. Digitale Zeit- erfassungssysteme können hilfreich sein. Außerdem ging es in dem Gespräch um die Frage, wie sichergestellt werden könne, dass die Arbeitsleistung auch remote den Anforderungen entspricht. Klare Zielvorgaben und regelmäßige Feedbackgespräche, so meine Erläuterungen dazu, sind hierfür entscheidend. Die Kommunikation zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden sollte transparent und regelmäßig erfolgen. Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vereinbarungen zur Remote Work sind hilfreich, um rechtliche Klarheit und Erwartungen festzuhalten. Zum Abschluss empfahl ich der Unternehmerin, sich weitergehend zu informieren. Die IHK Berlin bietet am 26. September eine Online-Veranstaltung zum Thema an (s. links). ■ Esra Ertan, Rechtsreferentin Allgemeine Rechtsberatung Tel.: 030 / 315 10-571 esra.ertan@ berlin.ihk.de SERVICE | Beratung | 58 Berliner Wirtschaft 09 | 2024

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