Berliner Wirtschaft September 2021

Die Autoren Michael Josenhans ist Partner und Lucas Lengersdorf Associate in der internationalen Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Melina Hanisch, IHK-Fachreferentin Start-ups und Finanzierung Tel.: 030 / 315 10-527 melina.hanisch@berlin. ihk.de Textquelle Die Originalversion des Beitrags liegt auf gruenderszene.de (kostenpflichtig) nehmen. Das Kapital muss nach einer festgeleg- ten Zeit – meistens drei Jahre – mit einem fest- gelegten Zins zurückgezahlt werden. Anders als bei einem regulären Kredit wollen sich Geldgeber hier die Option sichern, einen Teil des geliehenen Geldes später in Eigenkapital umzuwandeln, um beim Exit an den Erlösen teilhaben zu können. Anteilsrechte werden nicht verwässert Einer der wichtigsten Vorteile von Venture Debt liegt darin, dass auch in frühen Unterneh- mensphasen Anteilsrechte nicht verwässert wer- den, so wie das im Falle einer klassischen Finan- zierungsrunde mit Wagniskapital der Fall wäre. Hinzu kommt, dass Unternehmen die hohen Zinskosten – anders als Dividendenzahlungen an Eigenkapitalgeber – steuerlich als Betriebs- ausgabe geltend machen können. Von einer Fremdkapitalfinanzierung, so wie etwa durch einen Bankenkredit, unterscheidet sich das Venture Debt dadurch, dass Kreditge- ber auf andere Finanzkennzahlen zurückgrei- fen müssen. Die sonst bewährte Ebitda-Kenn- zahl (Gewinn vor Steuern) ist in der Anfangsphase oftmals noch negativ. Auch verfügen Start-ups typischerweise über wenige sogenannte „besi- cherungsfähige“, materielle Assets zur Absiche- rung eines Bankenkredits. Natürlich kommen auch hybride Finanzierungsformen in Betracht, die Elemente der Fremd- und Eigenkapitalfinan- zierung miteinander verbinden. Für Kreditgeber erweisen sich Ven- ture-Debt-Transaktionen wegen lukrativer Zin- sen und der Möglichkeit, an einer Steigerung des Unternehmenswerts zu partizipieren, als sehr attraktiv. Die Beteiligung findet über verschie- dene Formen von sogenannten Equity-Kickern statt. Dabei handelt es sich um Finanzinstru- mente, die die Geldgeber bei Eintritt bestimm- ter Bedingungen dazu berechtigen, Teile der Kreditsumme in Firmenanteile umzuwandeln oder am Unternehmenserfolg finanziell betei- ligt zu werden. Finanzbedarf überbrücken Bis zum Beginn der Corona-Krise galt Venture Debt primär als Finanzie- rungsalternative, um den Liquiditäts- bedarf bis zur nächsten (Eigenkapital-) Finanzierungsrunde zu überbrücken. Der positive Nebeneffekt hierbei war häufig, dass die Liquidi- tätsspritze und die positive Kreditentscheidung eines angesehenen Kreditgebers zu einer besse- ren Unternehmensbewertung und somit auch zu einer erfolgreicheren nächsten Finanzierungs- runde führten. Diese Vorteile bestehen für viele wagniskapitalfinanzierte Unternehmen. Venture-Debt-Finanzierungen lohnen sich insbesondere für • Start-ups, die gerade durch die Corona-Krise erhöhten Kapitalbedarf haben, sei es, weil sie Umsatzrückgänge verzeichnen oder weil sich ihnen spontane Akquisitionsmöglichkeiten bie- ten. Hier bietet Venture Debt die Möglichkeit, das Unternehmen kurzfristig mit neuen Mitteln aus- zustatten, ohne dabei die oben erwähnten Nach- teile klassischer Finanzierungen oder Finanzie- rungsrunden in Kauf nehmen zu müssen. • Start-ups, die sich bereits in einem fortge- schrittenerem Unternehmensstadium befinden. In dieser Phase ist nämlich meist absehbar, ob das Unternehmen profitabel sein wird und somit eine verlässliche Zinstilgung leisten kann – ein Umstand, der sich auch positiv auf die Konditio- nen der Kreditgeber auswirken wird. Venture-Debt-Transaktionen nehmen zu Bei Venture-Debt-Transaktionen treten eine Viel- zahl von Themen auf, die oftmals auch juristi- scher Natur sind und maßgeblich über den Erfolg eines solchen Vorhabens entscheiden. So ist es ratsam, sich frühzeitig von einer spezialisierten Kanzlei rechtlich beraten zu lassen, um die juris- tischen Hürden zu meistern und für das Start-up die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Ent- wicklung zu stellen. Zum Beispiel ist es wichtig, steuerliche Implikationen zu berücksichtigen. Aus Sicht des Start-ups sollte zudemmit Blick in die Zukunft beachtet werden, ob beziehungs- weise in welchem Umfang die Kreditgeber auf die Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen kön- nen. Nicht zuletzt spielen auch Themen rund um das Management und den Schutz von IP-Rech- ten eine zentrale Rolle, weil diese in der Regel die wertvollsten Vermögenswerte eines Start-ups darstellen dürften. Die Häufigkeit, mit der Venture-Debt-Trans- aktionen imdeutschen Markt stattfinden, nimmt weiter zu. Das Finanzierungsinstrument bietet zahlreiche Vorteile für Kapitalgeber und Start- ups. Es wird außerdemdeutlich, dass diese Finan- zierungsart auch staatlich erwünscht ist – so hat der Bund zusammenmit der KfWdas Programm „Venture Tech Growth Financing“ aufgelegt, um gezielt junge Wachstumsunternehmen auch durch Fremdkapital zu unterstützen.  ■ ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/MIRAY CELEBI KABA; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG 59 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 09 | 2021 SERVICE | Gründerszene

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