An die IHK Berlin hat sich ein Unternehmer gewandt, der seine gewerblichen Tätigkeiten erweitern und als Immobilienmakler tätig sein möchte. Er wollte wissen, was er dabei beachten muss. Die Tätigkeiten der Immobilienmakler sind erlaubnispflichtig und dürfen erst nach der entsprechenden Gewerbeanzeige (in diesem Fall der Gewerbeummeldung, da es sich um eine Erweiterung der gewerblichen Tätigkeiten handelt) sowie der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbe- ordnung aufgenommen werden. Wer ist von der Regelung betroffen? Als Immobilienmakler gilt im Sinne des Gesetzes, wer Von Vesna Mokorel Kalusa eine gewerbsmäßige Vermittlung betreibt oder einen gewerbsmäßigen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume erbringt. Üben Sie diese Tätigkeiten aus? Dann benötigen Sie die Erlaubnis. Die Erlaubnis wird in Berlin beim Ordnungsamt (Fachbereich Gewerbe) im Bezirk, in dem sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet, beantragt. Antragsteller müssen dabei der Erlaubnisbehörde anhand unterschiedlicher Unterlagen ihre persönliche Zuverlässigkeit sowie ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen. Welche Unterlagen beizubringen sind, finden Sie online in unseren Checklisten (s. Hinweis links unten). Eine gesonderte Berufsausbildung oder ein Sachkundenachweis ist für die Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeiten als Immobilienmakler nicht nachzuweisen. Allerdings sind Gewerbetreibende sowie ihre Angestellten, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausüben, verpflichtet, sich regelmäßig (alle drei Jahre) in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Der Nachweis über die Weiterbildung muss der Erlaubnisbehörde auf Verlangen vorgelegt werden. Die Erlaubnis gilt ausschließlich für die Person oder das Unternehmen, die oder das sie beantragt hat. Eine Übertragung, zum Beispiel von einer natürlichen auf eine juristische Person, ist nicht möglich. Auch gilt die Erlaubnis deutschlandweit und ist nicht auf einen bestimmten Standort beschränkt. ■ FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Immobilienmakler benötigen für die Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeiten eine Erlaubnis. Was muss ich tun, um mich als Immobilienmakler selbstständig zu machen? Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen SERIE Unsere Lösung für Ihre rechtliche Fragestellung # 57 ihre frage unsere Antwort IHK-Service Online erklärt die IHK Schritt für Schritt den Weg zur Erlaubnis für Immobilienmakler: ihk.de/berlin/ maklererlaubnis Vesna Mokorel Kalusa, IHK-Rechtsreferentin Gewerberecht, Energie- und Umweltrecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Chris Marc Phung, IHK-Rechtsreferent Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Beratung | 63 Berliner Wirtschaft 07-08 | 2025
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