wäre zusätzlich keine Reisegewerbekarte nachzuweisen. Ein weiteres Beispiel sind Foodtrucks, die Alkohol ausschenken, jedoch nicht dem Reisegewerbe, sondern als Gaststättenbetrieb einem stehenden Gewerbe zuzuordnen sind. Diese benötigen eine Gaststättenerlaubnis. Last but not least brauchen Betreiberinnen und Betreiber von Foodtrucks, die auf den bereits erwähnten festgesetzten Veranstaltungen Alkohol an Ort und Stelle ausschenken, ebenso eine Gestattung aus besonderem Anlass. Ein weiterer Punkt auf der Vorbereitungs-Checkliste ist die Beachtung der Anforderungen aus dem Lebensmittel- und Hygienerecht. Zum einen muss die jeweilige betriebliche Eigenkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen eingerichtet werden. Zum anderen sind bestimmte Schulungen (wie die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz sowie in der Regel eine Schulung nach der Lebensmittelhygieneverordnung für leicht verderbliche Lebensmittel) erforderlich. Nicht zu vergessen ist auch die entsprechende Vorbereitung der Speisekarten und damit verbundene Lebensmittel-, insbesondere Allergenkennzeichnung. Bei der Planung kann auch die IHK helfen Oft werden die angebotenen Speisen und Getränke im Foodtruck vorbereitet, deshalb sind eine ordnungsgemäße Einrichtung der „Küche“ beziehungsweise der entsprechenden Flächen im Foodtruck sowie eine richtige Entsorgung von Küchenabfällen wichtig. Im laufenden Betrieb eines Foodtrucks werden Speisen und Getränke in Verpackungen für den To-go-Konsum übergeben. Abhängig von der Art der Verpackung kommen auf Betreiberinnen und Betreiber die Pflichten nach dem Verpackungsgesetz zu. Darüber hinaus müssen auch Jugendschutz- und Lärmschutzvorschriften sowie Sperrzeiten eingehalten werden. Sollte im Foodtruck Musik abgespielt werden, ist eine Anmeldung bei der GEMA vorzunehmen. Einen Foodtruck betreiben – ein Wunschvorhaben, bei dem viele Anforderungen zu erfüllen sind. Um sich rechtskonform zu verhalten, ist zuvor eine gute Planung sehr wichtig. Dabei können auch die Angebote der IHK Berlin weiterhelfen. ■ Vesna Mokorel Kalusa, IHK-Rechtsreferentin Gewerberecht, Energie- und Umweltrecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Chris Marc Phung, IHK-Rechtsreferent Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de IHK-Angebote Der digitale IHK-Service zum Gewerberecht ist ein Format, bei dem Sie in kompakten Video-Einheiten schnell und unkompliziert Antworten auf Ihre Fragen erhalten: ihk.de/berlin/gewerbe FOTOS: GETTY IMAGES/MASKOT (2), IMAGO/GUIDO KOPPES Gewerberecht | 61
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