Berliner Wirtschaft Juli/August 2023

Wenn Unternehmer Besuch von der Deutschen Rentenversicherung be- kommen, geht es in der Regel nicht um ihre Rente. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfdienste kontrollieren, ob die zu zahlenden Beiträge von den Unternehmen richtig berechnet und abgeführt und die erforderlichen Meldungen richtig erstattet wurden. Im vergangenen Jahr hat die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg rund 25.000 Betriebe in beiden Bundesländern überprüft. 19 Mio. Euro an zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen wurden im Ergebnis nachgefordert, sechs Mio. an zu viel gezahlten Beiträgen erstattet. Wegen der Verjährung ist jeder Betrieb alle vier Jahre dran. Probleme bereiten in der Regel nicht die regulär Beschäftigten. Themen, die im Fokus der Prüfungen stehen, sind die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Honorarkräfte und der gesetzliche oder tarifvertragliche Mindestlohn. Ein Riesenthema ist auch die sogenannte Scheinselbstständigkeit. Zwar ist der Begriff des (abhängig) Beschäftigten vom Gesetzgeber definiert, dennoch gibt es durch immer neue Fallkonstellationen und divergierende Rechtsprechung Abgrenzungsprobleme zur selbstständigen Tätigkeit. Auf folgende Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit müssen die Unternehmen achten: → Weisungsungebundenheit, freie Gestaltung der Arbeitszeit → eigene Arbeitsstätte, Werbung und Rechnungslegung → echtes Unternehmerrisiko → Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft Die Liste ist nicht abschließend. Hat die Prüfung eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, müssen nicht nur die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen nachgezahlt werden, sondern auch die Beiträge der dann als Arbeitnehmer beurteilten beschäftigten Person und gegebenenfalls Säumniszuschläge. ■ 19 Mio. Euro an zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen wurden 2022 in Berlin-Brandenburg nachgefordert. Die Rentenversicherung prüft, ob Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge richtig abgeführt haben. Ein großes Thema ist die Scheinselbstständigkeit von Felix Schnellbacher* Tücken freier Mitarbeit Ein selbstständig tätiger Mitarbeiter ist zwar Teil des Teams, hat aber einen Sonderstatus und meist mehrere Auftraggeber Vesna Mokorel Kalusa, IHK-Rechtsreferentin Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 vesna.mokorel-kalusa@ berlin.ihk.de IHK-Service Weitere Informationen auf der IHK-Website unter: ihk.de/berlin/scheinselbststaendigkeit-bw * Der Autor ist Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/KTSDESIGN Gewerberecht | 61

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