Berliner Wirtschaft Juli/August 2023

Sachleistung. Arbeitgeber können den Mitarbeitenden zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt ein flexibel nutzbares Budget mithilfe spezialisierter Mobilitäts-Apps zur Verfügung stellen. Im Rahmen des § 37b EStG ist dabei ein Betrag von bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsbefreit, den Beschäftigte beispielsweise für Sharing-Dienste nutzen können. Grenze. Bei mehr als 50 Euro monatlich fällt ein vom Arbeitgeber zu tragender Pauschalsteuersatz in Höhe von 30 Prozent an. Die Grenze für diese steuerliche Vergünstigung liegt bei 10.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus gilt der individuelle Steuersatz der beschäftigten Person. ÖPNV. Unabhängig davon ist es Arbeitgebern möglich, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs steuer- und sozialversicherungsbefreit zu bezuschussen – beispielsweise im Rahmen des Deutschland-Tickets in Höhe von monatlich 49 Euro. Steuerbegünstigte Mobilität Steuerberater Thomas Winkler über Sachleistungen für Beschäftigte bei flexibel nutzbaren Mobilitätsbudgets der Domus AG und Steuerberater wissenswerte Details benennt (siehe rechts). Aus Sicht von Dominik Eggers, Public Affairs Manager Verkehrspolitik bei der IHK Berlin, „ist jede Form der neuen Mobilität sehr wichtig für eine Stadt wie Berlin, um das Pendeln mit dem privaten Pkw zu verringern“. Eine Mitgliederbefragung der IHK hat Ende 2022 ergeben, dass annähernd jedes zweite Unternehmen die neuen Mobilitätslösungen noch nicht für den betrieblichen Alltag anbietet. Ein wichtiger Grund: „Angesichts der vielen unterschiedlichen Apps fällt es einigen nicht leicht, das optimale Angebot für die eigene Belegschaft zu finden“, so Eggers. Mehr als 50 Prozent der befragten Firmenvertreter wünschten sich eine neue, vergünstigte ÖPNV-Ticketoption, mit der ihre Beschäftigten verkehrsmittelübergreifend zur Arbeit pendeln können. Bei Zenjob wird die App der Mobilitätsbudget-Plattform NAVIT genutzt. Laut Fritz Trott hat sie den Vorteil, dass ein eventuelles Restguthaben über das Monatsende hinaus zur Verfügung steht. Wie NAVIT-CEO René Braun beobachtet, nimmt das Interesse an nachhaltiger Mobilität stark zu. „Ab 2025 sind mittelständische Unternehmen aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union verpflichtet, ihren CO2-Fußabdruck regelmäßig zu messen und Strategien zur Reduzierung der produzierten Treibhausgase zu entwickeln. Großkonzerne müssen das schon von 2024 an umsetzen“, erklärt Braun. Entsprechend wollten die meisten Unternehmen die Zahl der geleasten Dienstwagen senken, vor allem in Städten. Seine Erfahrung: „Bei Unternehmen mit Sitz in Metro- polen wie Berlin geht der Trend entsprechend zu Sharing-Diensten und zum öffentlichen Nahverkehr.“ Bieten Unternehmen allen Beschäftigten ein Mobilitätsbudget an, wählen viele einen Sachbezug von 50 Euro monatlich, so Braun, „der als Benefit noch steuerbefreit ist“. Besteht ein Anspruch auf ein Dienstfahrzeug, sollte das Mobilitätsbudget auf der Höhe der bisherigen Leasing- rate liegen oder darüber, um „die Einzelnen zu motivieren, auf flexible Lösungen umzusteigen“. Mit Blick auf die Wünsche der Arbeitgeber in Berlin weiß Jakob Michael Heider, Leiter der BVG-Projekts Jelbi: „Neben einem attraktiven Mobilitätsangebot für die Beschäftigten ist es essenziell, den administrativen Aufwand der Unternehmen so gering wie möglich zu halten.“ Nach einem Pilotprojekt mit der Bundesdruckerei entwickelt er deshalb mit seinem Team ein Jelbi-Self-Service-Portal für Firmenkunden: „Damit können Unternehmen ihren Mitarbeitenden das jeweils vereinbarte Mobilitätsbudget einfach und schnell anbieten.“ Wie wichtig öffentlich zugängliche Knotenpunkte für Mobilitätsangebote sind, hat Heider im Laufe des Pilotprojekts gespürt. Direkt vor der Bundesdruckerei bewirkte ein solcher Platz für Mieträder, E-Scooter und E-Mopeds zweierlei: „Dieser Jelbi-Punkt trug maßgeblich dazu bei, das Nutzungsverhalten ebenso wie das Bewusstsein für Mobilitätsangebote als Alternative zum eigenen Fahrzeug zu steigern.“ Mittlerweile gibt es entsprechend gekennzeichnete Flächen an vielen Hotspots der Stadt. Hinzu kommen Jelbi-Stationen, wo auch Car-Sharing möglich ist. Mehr als 100 Mobility Hubs sind es insgesamt. Dominik Eggers begrüßt das, sagt aber auch als IHK-Experte für Verkehrspolitik: „Selbst wenn es demnächst 150 sein werden, ist das zu wenig für eine Metropole – erst recht, wenn Berlin über weitere Abstellbeschränkungen für E-Scooter, Mieträder und E-Mopeds nachdenkt.“ Dafür müssten erst an nahezu allen großen Kreuzungen Stellplätze installiert sein. ■ René Braun CEO von NAVIT Bei Unternehmen mit Sitz in Metropolen wie Berlin geht der Trend zu SharingDiensten und zum öffentlichen Nahverkehr. Dominik Eggers, IHK-Public Affairs Manager Verkehrspolitik Tel.: 030 / 315 10-769 dominik.eggers@berlin. ihk.de Berliner Wirtschaft 07-08 | 2023 Intermodaler Verkehr | 59

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