Der Geschäftsführer einer GmbH ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft und verantwortlich für die Führung der Geschäfte. Erkennt er die Insolvenzreife des Unternehmens nicht (rechtzeitig) oder kommt er seinen Pflichten nicht hinreichend nach, droht ihm die Haftung mit dem Privatvermögen. Das Kennen und Einhalten der Pflichten ist essenziell – insbesondere bei Start-ups, die zu Beginn rechnerisch schnell in Graubereiche geraten. Wann muss Insolvenz beantragt werden? Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Feststellung dieser Umstände, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Allerdings ist der Insolvenzantrag schon vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist zu stellen, wenn bereits vorher erkennbar ist, dass eine Wer bei einer Insolvenz Fehler macht, könnte mit seinem Privatvermögen haften oder sogar strafrechtlich verfolgt werden von Fiona Schönbohm Persönliche Haftung verhindern SERVICE | Gründerszene | 62
RkJQdWJsaXNoZXIy MTk5NjE0NA==