Berliner Wirtschaft Mai 2022

ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Reisegewerbe Unter dem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambu- lante Gewerbe, z. B. Standinhaber auf Privatmärkten oder „fliegende Händler“. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt dazu eine gesonderte Erlaubnis, die Reisegewerbekarte. Sondernutzungserlaubnis Wenn Gewerbe- treibende für ihre Tätigkeiten öffentlichen Straßenraum nutzen, wird eine Sondernut- zungserlaubnis benötigt. Lebensmittelrecht Das geltende Lebens- mittelrecht wird sowohl durch die Rechts- akten der Europäischen Union als auch durch die Rechtsakten auf Bundes- und Landesebene geregelt. Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 25 Gewerberecht Vesna Mokorel Kalusa, Rechtsreferentin Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 vesna.mokorel-kalusa@ berlin.ihk.de Experten bieten Rat und Tat Beim IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung erhalten Unternehmen wichtige Informationen. Dafür stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung: D onnerstag Morgen, 8.00 Uhr. Eine Gründerin schreibt mir: „Ich möchte mich mit einem Foodtruck selbstständig machen. Können Sie mir dabei hel- fen?“ Eine Anfrage, die mich insbe- sondere in den Frühjahrs- und Som- mermonaten oft erreicht. Ich verabrede mich mit der Grün- derin für ein Telefonat. Die Dame möchte aus regionalen und saisonalen Produkten Speisen herstellen und sie aus einem Food- truck heraus verkaufen. Sie erzählt mir: „Ich habe bereits versucht, mich selbst durch denRegelungs- dschungel zu kämpfen, komme aber nicht weit.“ ImGespräch stellt sich heraus, dass die Gründerin im Reisegewerbe tätig sein wird. Dafür benötigt sie eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewer- bekarte. Wir besprechen die Voraussetzungen, und ich mache sie darauf aufmerksam, dass für ihre Tätigkeit auf dem öffentlichen Straßenland weitere Erlaubnisse notwendig sein werden (z. B. eine Sondernutzungserlaubnis). Ich bewege mich durch meinen virtuel- len Beratungsleitfaden weiter. Beim nächsten Punkt kommen wir zum Thema Lebensmittel- recht, denn auch hier ist einiges zu beachten: So ist etwa im Rahmen der erforderlichen Hygie- ne-Maßnahmen an eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz sowie an ein den betrieb- lichen Anforderungen angepasstes Eigenkontroll- system gemäß den Grundsätzen des HACCP zu denken. Am Ende unseres Gesprächs meint die Gründerin: „Ich wusste nicht, dass so vieles auf mich zukommen wird. Aber der Dschungel lich- tet sich langsam.“ IHK-Antwort von Vesna Mokorel Kalusa Unternehmerfrage Wie mache ich mich mit einem Foodtruck selbstständig? Maxim Kempe, Rechtsreferent Business Migration & Öffentliches Wirtschaftsrecht Tel.: 030 / 315 10-298 maxim.kempe@ berlin.ihk.de Sabine Kirschgens, Rechtsreferentin Handels-und Gesellschaftsrecht Tel.: 030 / 315 10-502 sabine.kirschgens@ berlin.ihk.de SERVICE | Beratung 58 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 05 | 2022

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