Berliner Wirtschaft Mai 2021

Einige Neuerungen gelten bereits seit 1. April, die anderen greifen Mitte des Jahres: Das Mehrwertsteuer-Digitalpaket bringt erhebliche Änderungen für Händler mit sich von Antje Maschke Online-Handel neu geregelt D ie zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Di- gitalpakets bringt zur Jahresmitte erheb- liche Änderungen für Online-Händ- ler, Plattformbetreiber und Importe bis 150 Euro Warenwert. Ein Teil der Regelungen ist bereits zum 1. April 2021 in Kraft getreten. Das Digitalpaket umfasst mehrere Elemente, das erste ist die Einführung einer Lieferkettenfik- tion für Plattformbetreiber, § 3 Abs. 3a UStG-neu. BeimVerkauf vonWaren über eine elektronische Plattform bzw. einen Marktplatz (elektronische Schnittstelle) wird künftig ein Reihengeschäft fingiert. Der Online-Marktplatz wird damit in die Lieferkette – ähnlich einem Kommissions- geschäft – in die Besteuerung einbezogen und wird Steuerschuldner der Umsatzsteuer für den Verkauf der Ware an den Privatkunden. Besteuerung am Ort des Verbrauchs Weiteres Element sind die Änderungen im Ver- sandhandel („Fernverkäufe“), § 3c UStG-neu. Künftig werden Lieferungen von Gegenstän- den innerhalb der EU oder aus dem Drittland an Privatkunden am Ort des Verbrauchs besteuert. Wie bereits in der Februar-Ausgabe der „Berliner Wirtschaft“ berichtet, werden die verschiedenen ILLUSTRATIONEN: GETTY IMAGES/THE_BURTONS; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG E-Commerce-Paket Alles zu den neuen Steuerregelungen unter: ihk-berlin.de/umsatz- steuer Euro beträgt der einheitliche Grenzwert für Lieferungen innerhalb der EU. 10.000 58 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 05 | 2021 service Steuern

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