Fluorierte Treibhausgase in Stoffen und Erzeugnissen: Lizenzen für Ein- und Ausfuhr werden verstärkt überprüft von Vesna Mokorel Kalusa F-Gase streng reguliert tel mit F-Gasen enthalten, jedoch später damit befüllt werden sollen. Die Registrierungspflicht gilt auch für die Ein- und Ausfuhr von betroffenen Gebrauchtfahrzeugen. Die entsprechende Registrierung ist den Zollbehörden vorzulegen. Diese haben in der letzten Zeit verstärkt angefangen, die oben genannten Voraussetzungen zu überprüfen. Unternehmen berichten von Problemen bei der Registrierung im F-Gas-Portal beziehungsweise bei der Zollabfertigung. In Deutschland sind für den Vollzug der Regelungen die Länder zuständig. In Berlin ist die Überwachungsbehörde bezüglich des Chemikalienrechts das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit. Neben der Registrierungspflicht sind für Unternehmen abhängig von der Art der ein- oder auszuführenden F-Gase weitere Vorschriften der F-Gase-Verordnung zu beachten. Dazu gehören etwa die Quotenzuteilungen, Berichtspflichten und Zertifizierungspflichten, aber auch bestimmte Verbote. Weitere Informationen zur F-Gase-Verordnung stellt das Umweltbundesamt (s. QR-Code) zur Verfügung. ■ Im Innenleben von Autos können F-Gase enthalten sein, und zwar in den Kältemitteln der Klimaanlagen Mit der F-Gase-Verordnung der EU (2024/573), die am 11. März 2024 in Kraft getreten ist, sollen unter anderem die Immissionen der fluorierten Treibhausgase weiter gesenkt und Anreize für Verwendung von Alternativen dafür geschaffen werden. Die Verordnung bringt neue Pflichten für Unternehmen mit sich. So ist für die Ein- und Ausfuhr bestimmter in der Verordnung genannten Stoffe, aber auch für Erzeugnisse und Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten, eine Lizenz erforderlich. Um diese Lizenz zu erhalten, müssen sich Unternehmen bei dem F-Gas-Portal der Europäischen Kommission registrieren (s. QR-Code). Die Registrierungspflicht für Unternehmen gilt unabhängig von der Menge der betroffenen Stoffe. Ein aktuelles Beispiel aus der Praxis zeigt, wie viele Produkte von den Regelungen der Verordnung betroffen werden können. So gilt die Registrierungspflicht beispielsweise auch für die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen, bei denen in den Kältemitteln der Klimaanlagen derartige Gase enthalten sind. Darüber hinaus müssen auch Fahrzeuge (und andere Produkte) im F-Gas-Portal registriert werden, die zwar keine KältemitVesna Mokorel Kalusa, IHK-Rechtsreferentin für Gewerberecht, Energie- und Umweltrecht Tel.: 030 / 315 10-249 vesna.mokorel-kalusa@ berlin.ihk.de Services Registrierung unter folgendem QR-Code: FOTO: GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO/THE-LIGHTWRITER Infos des Umwelt- bundesamts unter: Berliner Wirtschaft 04 | 2025 Klimaschutz | 61
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