öffentlichte Leitfaden „Lieferflächen für Berlin“ kann nun das nötige Instrument sein um, um das alte Problem endlich zu lösen. Und er ist auch ein wichtiges Ergebnis langjähriger Politikberatung der IHK Berlin, die seine Erarbeitung in der Austauschplattform „Berliner Wirtschaftsverkehr“ der Senatsverkehrsverwaltung begleitet hat. Frischer Wind für den Lieferverkehr Was ist nun aber dieses Neue und Besondere am Leitfaden „Lieferflächen für Berliner“, der vom Land und den Bezirken gemeinsam erarbeitet wurde? Hier sind vor allem drei Elemente entscheidend. Erstens können Lieferflächen ab sofort auch proaktiv von den Bezirksämtern eingerichtet werden. Ein begründeter Antrag von Gewerbetreibenden ist nicht zwingend notwendig. Diese Kernbotschaft ist ein echter Paradigmenwechsel zum bisherigen Prozess. Auf dieser Basis werden künftig viel mehr Lieferzonen in den Berliner Straßen entstehen können. Zweitens werden Ladebereiche einheitlich und eindeutig angeordnet und gekennzeichnet. Dazu wird das neue StVO-Verkehrszeichen Z230 „Ladebereich“ genutzt und mit dem Zusatzzeichen „Person mit Sackkarre“ kombiniert. Dazu kommen auch noch amtliche Bodenmarkierungen mit Piktogrammen und einem blauen Schriftzug „Liefern“. Um die Einheitlichkeit in ganz Berlin zu gewährleisten, sind für die verschiedenen möglichen Straßenräume jeweils konkrete Regelpläne enthalten. Gerade die standardisierten neuen Bodenmarkierungen mit großen Piktogrammen und mit blauen Linien werden die Erkennbarkeit und Akzeptanz steigern. Drittens ist mit der neuen Ausgestaltung endlich leicht zu erkennen, ob eine Fehlnutzung vorliegt. Denn genau hier steckt das entscheidende Defizit der bisherigen Lieferzonen. Wer dort wozu und wie lange ein Fahrzeug abstellen durfte, war uneindeutig und immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Im Ergebnis werden diese Zonen bis heute allzu häufig als Parkplätze genutzt, zu selten mit Knöllchen geahndet und fast nie mit Abschleppern freigeräumt. Die Leidtragenden sind bisher zuallererst die Lieferanten, die notgedrungen in die zweite Reihe ausweichen und damit Risiken eingehen und auch Strafpunkte riskieren. Das soll jetzt ein Ende haben. Mit der neu in der StVO eingeführten Beschilderung als „Ladebereich“ kann viel schneller und eindeutig erkannt werden, ob eine Fehlnutzung vorliegt. Dies erleichtert es den Kontrollkräften, den Missbrauch der Flächen zu ahnden. Ihre erste Anwendung finden die neuen Regeln ab sofort bei der aktuell laufenden Umgestaltung der Schöneberger Grunewaldstraße durch die landeseigene InfraVelo GmbH im Auftrag der Senatsverkehrsverwaltung und des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Auf 1,6 Kilometern Länge werden beidseitig insgesamt 17 Lieferzonen eingerichtet, jeweils mit einer Mindestlänge von 15 Metern. Das Hauptziel dieses Straßenumbaus besteht darin, beidseitig neue Radfahrstreifen einzurichten, die die Verkehrssicherheit für alle erhöhen und zugleich das Lärmniveau für die Anwohner senken. Der Radverkehr wird künftig auf dem rechten Fahrstreifen geführt. Links davon sind Lieferzonen sowie Platz für parkende Fahrzeuge vorgesehen. Diese Ausgestaltung ist auch ein Ergebnis einer intensiven Untersuchung des „Pilotprojekt Grunewaldstraße“, das die IHK Berlin gemeinsam mit der Senatsverwaltung, der Fuhrgewerbe-Innung und dem Bundesverband Paket und Expresslogistik durchgeführt hatte. Im Oktober 2024 haben die Umbauarbeiten begonnen, und erste Abschnitte im Bereich des Bayerischen Platzes sind bereits fertiggestellt. Seit Ende März folgen nun die Arbeiten in den weiteren Bauabschnitten, die noch bis zum Herbst andauern. Hier wird direkt nach Leitfaden markiert und im ersten Abschnitt entsprechend ergänzt. Der entscheidende letzte Schritt zur Lösung des Lieferproblems besteht nun allerdings in der zügigen Umsetzung in allen Bezirken. Es gilt nun, für künftig neue und genauso auch für die Umgestaltung bestehender Lieferflächen die Mittel und Kapazitäten bereitzustellen. Es gibt also noch viel zu tun. ■ Ute Bonde Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Mit dem Leitfaden sollen zügig mehr Lieferflächen mit neuer und einheitlicher Gestaltung auf die Straße gebracht werden. Dr. Lutz Kaden IHK-Senior-Public Affairs-Manager Tel.: 030 / 315 10-415 lutz.kaden@ berlin.ihk.de FOTOS: INFRAVELO/DANIEL RUDOLPH, IMAGO IMAGES/FUNKE FOTO SERVICES, KATALOG DER VERKEHRSZEICHEN Leitfaden und Regelpläne Unter dem QR-Code finden Sie alle Dokumente zum Download: Ladebereiche werden künftig mit dem StVO-Kennzeichen Z230 angeordnet Lieferverkehr | 59
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