Berliner Wirtschaft April 2025

Berliner Wirtschaft will enger mit Namibia kooperieren, das wurde bei einem Round Table in der IHK bekräftigt Gericht stuft Honorarkräfte als abhängig Beschäftigte ein, hohe Beitragsnachzahlungen drohen. IHK Berlin fordert Neuregelung Brückenschlag für Talente Urteil gefährdet private Schulen Berlin will mit Namibia wirtschaftlich enger kooperieren –sowohl im Ex- und Importgeschäft als auch bei der Ausbildung junger Namibier für den Berliner Arbeitsmarkt. Das sind die Ergebnisse eines Round Table Ende Februar im Ludwig Erhard Haus mit der IHK Berlin und der Chefin der nationalen Wirtschaftsförderung Namibias (NIPDB), Nangula Uaandja. Diese Informations- und Austauschveranstaltung reihte sich ein in eine ganze Palette ähnlicher Kontakte, deren Höhepunkt der Besuch des damaligen namibischen Staatspräsidenten Nangolo Mbumba im Oktober 2024 bei der IHK Berlin war. Namibia sucht demnach Investoren insbesondere für Energiegewinnung, Logistik, Fischerei und Tourismus. Beide Seiten bekräftigten bei dem Treffen auch ihren Willen, namibische Jugendliche in ihrer Heimat nach deutschen Standards auszubilden und ihnen dann die Chance zu geben, an der Spree einen Arbeitsplatz zu finden. Für IHK-Hauptgeschäftsführerin Manja Schreiner ist das Projekt „Talentebrücke“ eine Win-win-Situation für beide Seiten. Die jungen Namibier entgingen der Arbeitslosigkeit, und die Berliner Wirtschaft dürfe sich auf dringend benötigte Fachkräfte freuen. Die sollen insbesondere in den Bereichen Unternehmensdienstleistungen, Gastgewerbe, Handwerk und industrielle Fertigung zum Einsatz kommen. Unternehmen können sich auf unterschiedliche Arten am Projekt beteiligen, etwa durch die Abnahme fertig ausgebildeter Fachkräfte, durch Praktika und Stipendien oder die Entsendung von Ausbildern. lun Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) – Az. B 12 R 3/20 R – sorgt für Unsicherheit in der Bildungsbranche. Obwohl eine Musikschullehrerin als freiberufliche Mitarbeiterin beschäftigt war, urteilte das Gericht, dass sie tatsächlich als abhängig Beschäftigte einzustufen ist. In der Folge wurden Honorarkräfte zunehmend als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Wird die Tätigkeit einer Person als scheinselbstständig bewertet, drohen rückwirkend erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Dies gefährdet nicht nur öffentliche Einrichtungen wie Musik- und Volkshochschulen, sondern auch private Bildungsanbieter wie Sprach- und Integrationsschulen. Gerade in Berlin mit seinem großen Bildungssektor sind die Folgen spürbar. Die IHK Berlin setzt sich für eine rechtssichere selbstständige Lehrtätigkeit ein. Sozialversicherungsbeiträge dürfen nicht rückwirkend erhoben werden, und es braucht klare Kriterien für die Anerkennung selbstständiger Tätigkeiten. Ein Erfolg war insoweit die Einführung des § 127 SGB IV. Lehrkräfte gelten danach rückwirkend und noch bis Ende 2026 als selbstständig. Die Übergangsregelung greift jedoch nur bei Zustimmung der Lehrkraft. Langfristig fordert die IHK eine gesetzliche Regelung, um die Freiberuflichkeit von Lehrkräften dauerhaft zu sichern. goc FOTO: IHK BERLIN/KONSTANTIN GASTMANN Die namibische Wirtschafts- förderin Nangula Uaandja (l.), IHK- Hauptgeschäftsführerin Manja Schreiner Julian Algner, IHK-Projektleiter Talentebrücke Tel.: 030 / 315 10-373 julian.algner@berlin.ihk.de Kompakt | 17 Berliner Wirtschaft 04 | 2025

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