Berliner Wirtschaft April 2022

Unternehmen müssen von Juli an Erklärungen zu ihrem Grundbesitz abgeben. Wer auch in anderen Bundesländern Besitz hat, sieht sich mit mehreren Modellen konfrontiert von Thilo Kunze (DIHK) Reform fabriziert Flickwerk F ür Unternehmen mit Immobilieneigentum bringt die neue Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bereits jetzt erhebliche Änderungenmit sich. „Die Betriebe müssen dieser Tage mit den Aufforderungen ihrer Finanzämter rechnen, zwischen Juli und Ende Oktober 2022 sogenannte Feststellungserklärungen für ihre Grundstückswerte abzugeben“, sagt Rainer Kambeck, DIHK-Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand. „Aufgrund der zumTeil hohen Komplexität bedeutet dies einen erheblichen bürokratischen Aufwand, der vielfach nur mithilfe eines Steuerberaters geleistet werden kann.“ Besonders aufwendig dürfte es für Unternehmen mit Grundbesitz in verschiedenen Bundesländern werden. Denn mit Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes (GrStRefG) ist jedem Bundesland die Möglichkeit eingeräumt worden, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen. Es gibt zwar keine 16 unterschiedliche Grundsteuer-Systeme, aber trotzdem spürbare Unterschiede zwischen einigen Ländern. Für das Bundesmodell haben sich nur neun Bundesländer entschieden, andere wenden eigene oder modifizierte Modelle an. Rainer Kambeck: „Problematisch sind insbesondere beim Bundesmodell vor allem die Bodenrichtwerte, die von regionalen, sehr unterschiedlich besetzten Gutachterausschüssen festgelegt werden. Dieses Ermittlungsverfahren ist intransparent. Zudem sind die Werte bisher gerichtlich nicht überprüfbar – ein Szenario, das für die Unternehmen ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit erwarten lässt.“ Für die Feststellungserklärung nach dem Bundesmodell müssen die Unternehmen bis zum 31. Oktober dieses Jahres neben demBodenrichtwert weitere Angabenwie Grundstücksfläche und Baujahr von Immobilien einreichen. Informiert werden wollen die Finanzämter unter anderem auch über Um- und Ausbauten sowie Nutzungsänderungen seit dem 1. Januar 2022. Die Mitteilungen sind den Behörden ab Juli 2022 elektronisch zu liefern. ■ Rainer Kambeck DIHK-Bereichsleiter Insbesondere beim Bundesmodell sind die Bodenrichtwerte problematisch. IHK-Service Weitere Informationen unter: ihk-berlin.de/ neue-grundsteuer Bundesmodell Eigenes Grundsteuer-Gesetz Eigenes Flächenmodell Ergänzung des bayr. Modells um einen „Lagefaktor“ Orientierung am Bundesmodell, jedoch abweichende Steuermesszahlen BREMEN BERLIN BRANDENBURG MECKLENBURGVORPOMMERN NIEDERSACHSEN SCHLESWIGHOLSTEIN SACHSEN SACHSENANHALT THÜRINGEN BAYERN SAARLAND BADENWÜRTTEMBERG NORDRHEINWESTFALEN RHEINLANDPFALZ HAMBURG HESSEN Grafik: BW Quelle: DIHK 63 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 04 | 2022 SERVICE | Grundsteuer

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