Berliner Wirtschaft April 2021

59 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 04 | 2021 SERVICE | Markenrecht Gerade junge Gründer leiden unter der Krise. Damit ihre Innovationskraft nicht verpufft, fördert die Europäische Union geistiges Eigentum von Dr. Diana Taubert EU-Geld für gute Ideen Die Autorin Dr. Diana Taubert ist Geschäftsführerin der ETL IP (Intellectual Property) Patent- und Rechtsanwaltsgesell- schaft mbH. Beeke Schmidt, IHK-Bereich Weiterbildung & Unter- nehmenssicherung Tel.: 030 / 315 10-281 beeke.schmidt@berlin. ihk.de D ie Europäische Kommission und das Amt der Europäischen Union für geis- tiges Eigentum (EUIPO) möchten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Marken- und Designanmeldung unterstüt- zen. Dieses einmalige Angebot der EU richtet sich insbesondere an Gründer, die von der Coro- na-Krise betroffen sind. Damit die Innovationskraft mittelständischer Unternehmen trotz der Krise erhalten bleibt, will die EU diese mit insgesamt 20 Mio. Euro unter- stützen. KMU können Fördermittel von bis zu 1.500 Euro für die Marken- und Designanmel- dung beantragen. Das Förderprogramm ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Es gilt das Prinzip: First come, first serve. Insgesamt ist die Förde- rung in mehrere Zeitfenster unterteilt, in denen die Antragstellung möglich ist. Die nächsten Zeitfenster sind Mai, Juli und September 2021. Die letzte Phase endet am30. September dieses Jahres. In jedem Fall ist eine zügige Beantragung sinn- voll, denn niemand weiß, wann der Topf leer ist. Der Zuschuss gilt konkret für zwei ver- schiedene Dienstleistungen und beträgt 75 Pro- zent beziehungsweise 50 Prozent. Bei der ersten Dienstleistung handelt es sich um eine Vorab- diagnose. Diese ist dann zu empfehlen, wenn beim Unternehmer noch Unsicherheiten über die Anmeldung bestehen. Interessierte kön- nen eine Vorabdiagnose von Rechten des geisti- gen Eigentums (IP – Intellectual Property) beim nationalen oder regionalen EU-Amt für geistiges Eigentumbeauftragen. Experten prüfen dann das Geschäftsmodell, die Waren beziehungsweise Dienstleistungen und Entwicklungspläne. Im Anschluss entwickeln sie eine Strategie, welche Rechte des geistigen Eigentums angemeldet wer- den sollten und wie das IP-Portfolio weiterent- wickelt werden kann, wenn Anmelder bereits Rechte innehaben. Die Kosten für diese Dienst- leistung fördert das Programm mit 75 Prozent. Auch die eigentliche Marken- und Design- anmeldung wird gefördert. KMUmüssen Marken beziehungsweise Designs beim jeweiligen Amt anmelden. Die Gebühren für diese Anmeldung bezuschusst das Förderprogramm in Höhe von 50 Prozent. Ein großer Vorteil des Förderprogramms ist, dass Anmelder in je einemZeitfenster die För- derung für nur eine Dienstleistung beantragen können, also zum Beispiel die Förderung für die Vorabdiagnose im ersten Zeitfenster und die teil- weise Erstattung der Anmeldegebühren im drit- ten Zeitfenster. ■ FOTOS: GETTY IMAGES/MIKROMAN6, FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Euro umfasst das europäische Förderprogramm für geistiges Eigentum von kleinen und mittleren Unterneh- men insgesamt. 20  Mio.

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