Berliner Wirtschaft März 2023

Nach der Wahl ist vor der Wahl. Bereits am 26. März sind die Berlinerinnen und Berliner wieder zur Abstimmung an die Urnen gerufen. Es geht um den Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“. Die hinter dem Volksentscheid stehende Initiative fordert, dass Berlin bereits 2030 klimaneutral sein soll – und nicht erst 2045. Dazu hat die Initiative Änderungsvorschläge für das Klimaschutz- und Energiewendegesetz der Stadt erarbeitet, über die die Wahlberechtigten abstimmen sollen. IHK hat Kompetenzteam eingerichtet So ist derzeit imGesetz eine Senkung von klimaschädlichen Emissionen um 70 Prozent bis 2030, von 90 Prozent bis 2040 und vollständige Klimaneutralität bis 2045 festgelegt. Der abgeänderte Gesetzentwurf sieht dagegen eine Senkung der Emissionen um 70 Prozent bereits bis 2025 sowie Klimaneutralität bis 2030 vor. Eine solche Zielsetzung scheint nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die entscheidenden Rahmenbedingungen für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gesetzt werden, mehr als ehrgeizig. Angesichts der Bedeutung dieses Themenfeldes für die Zukunftsfähigkeit Berlins hat das Präsidium der IHK Berlin deshalb beschlossen, ein Ad-hoc-Kompetenzteam „Berlin 2030 klimaneutral“ einzusetzen. Ein Team aus ehrenamtlicher unternehmerischer Erfahrung und hauptamtlicher Expertise wird erarbeiten, wie etwa unter welchen Voraussetzungen ein klimaneu- trales Berlin realistisch umsetzbar wäre. Folgen für Wettbewerbsfähigkeit Fakt ist: Die Berliner Unternehmen bekennen sich zur Erreichung von Klimaneutralität, haben Roadmaps zur Dekarbonisierung und setzen Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur klimaneutralen Energieversorgung um. Ist aber eine Vorverlegung der Frist von 2045 auf 2030 auch umsetzbar? Und wenn ja, welche Folgen hätte das für dieWettbewerbsfähigkeit Berlins? Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind nicht unwahrscheinlich und sollten im Vorfeld mitbedacht werden. Mit diesen Fragen wird sich das Kompetenzteam ebenfalls befassen. Denn klar ist: Es braucht Lösungen, die für alle Beteiligten tragbar sind. Die Umsetzungsgeschwindigkeit von entsprechenden Klimaschutzmaßnahmen hängt wiederumvon Rahmenbedingungen ab wie politischen, wirtschaftlichen und technologischen Faktoren. Zudem braucht es mehr Spielraum für Innovationen und eine schnellere Verwaltung – dies gilt auch mit Blick auf die vielen bereits bestehenden Herausforderungen. Stets müssen die Struktur der Energieversorgung und dieWettbewerbsfähigkeit des Standortes sowohl im deutschen als auch im globalen Kontext mitgedacht werden. Zusammengefasst: Soll ein klimaneutrales Berlin – ob bis zum Jahr 2045 oder bis 2030 – nicht nur Wunschdenken bleiben, müssen dem Ziel der Klimaneutralität realistische Maßnahmen zugeordnet werden. ■ Am 26. März stimmt die Stadt über den Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ ab. Ein Kompetenzteam der IHK berät über die Umsetzbarkeit der Ziele von Andreas Kubala Ehrgeizig. Zu ehrgeizig? 70% weniger klimaschädliche Emissionen bis 2025 sieht der abgeänderte Gesetzentwurf vor. Andreas Kubala, IHK-Public Affairs Manager Energie- und Klimaschutzpolitik Tel.: 030 / 315 10-758 andreas.kubala@berlin. ihk.de ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO/HALYNA SHNITSER AGENDA | Volksentscheid | 12

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