Berliner Wirtschaft Februar 2022

D ie Auswirkungen der Pandemie rücken ein Thema vermehrt in den Fokus vieler Unternehmen: die – drohende – Insol- venz. Doch die muss nicht immer das Aus bedeuten. Die schlichte Abwicklung einer Firma ist ein altbackenes Verständnis eines Insolvenzverfahrens. Auch aktuelle gesetzgebe- rische Entwicklungen verdeutlichen den Trend hin zur Sanierung. Der erste Teil des Beitrags ist in der Januar-Ausgabe der „Berliner Wirtschaft“ erschienen, im zweiten folgen weitere Optionen. Sich eine Verschnaufpause geben Das Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens in der Sonderform der Eigenverwaltung kann sinnvoll sein, weil die Insolvenzordnung dem insolven- ten Schuldner Sonderrechte zur Verfügung stellt. Hierzu zählt etwa das Schutzschirmverfahren, wodurch dem Schuldner zur Vorbereitung einer Sanierung eine „Verschnaufpause“ vor demVoll- streckungszugriff seiner Gläubiger gewährt wird. Ein Vorteil des gerichtlichen Verfahrens ist die Zahlung des Insolvenzgeldes durch die Agen- tur für Arbeit. Bei Vorliegen der Voraussetzungen zahlt diese auf Antrag einmalig für die letzten drei Monate vor der späteren Eröffnung des Insolvenz- verfahrens den Lohn der Arbeitnehmer. Auch die sofortige Beendigung von unrentablen Dauer- schuldverhältnissen wie überteuerten Miet- oder Leasingverträgen ist eine gern genutzte Option. Auf der anderen Seite ist die Rolle der Gläubi- ger nicht zu unterschätzen. Die Eigenverwaltung dient der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung. FOTOS: GETTY IMAGES/HUIZENG HU, FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Insolvenz, Pleite, Bankrott: In Deutschland werden Unternehmen schnell abgeschrieben. Dabei gibt es oft praktikable Lösungsansätze – Teil 2 von Lisa Berzl und Robert Brahmstaedt In der Krise die Balance halten Die unterschiedlichen Teile eines Unternehmens zu stabilisieren, ist oft eine Herausforderung SERVICE | Gründerszene 60 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 02 | 2022

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