Berliner Wirtschaft Januar/Februar 2023

Auf Basis der EU-Kontrollverordnung führt Berlin ein Bewertungssystem für Lebensmittel ein, dessen Ergebnisse öffentlich gemacht werden müssen von Vesna Mokorel-Kalusa und Christopher Gocza Aus dem Smiley wird ein Balken E in Balkendiagramm am Eingang von Cafés, Restaurants und Supermärkten wird in Zukunft auf einen Blick zeigen, wie sauber diese sind. Denn am 1. Januar 2023 ist das Lebensmittelüberwachungstranspa- renzgesetz (LMÜTranspG) in Kraft getreten, mit dem den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrol- len sichtbar gemacht werden müssen. Da stellen sich viele Fragen. Was bedeutet das? Wer ist tat- sächlich betroffen? Und was müssen Unterneh- men jetzt machen? Das neue Gesetz gilt für alle Lebensmittel- unternehmen – sowohl für gastronomische als auch für all jene Betriebe, bei denen amtliche Lebensmittelkontrollen durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden in fünf Beurteilungsstufen (von „sehr gut“ bis „nicht ausreichend“) einsor- tiert und in einem Balkendiagramm dargestellt. Dieses wird in einem Farbverlauf von grün über gelb bis rot abgebildet und das jeweilige Ergebnis darin mit einem Pfeil markiert. Das Barometer wird demUnternehmen nach der Durchführung der Kontrolle seitens der Behörde zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen müssen dieses dann unverzüglich am Eingang oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle für die Kundschaft sichtbar machen. Verstöße gegen diese Pflichten können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Des Weite- renwerden die Kontrollergebnisse für mindestens zwölf Monate im Internet veröffentlicht. Dem Pankower Vorstoß fehlte die Grundlage Das neue Gesetz ist nicht der erste Versuch, mehr Transparenz in diesemBereich zu schaffen. Pan- kow hatte bereits im Jahr 2011 angefangen, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in ein Smiley-System zu übersetzen und im Internet zu veröffentlichen. Als Vorbild dafür diente Däne- mark, wo seit mehr als 15 Jahren die Kontroller- gebnisse in dieser Form veröffentlicht werden. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsge- richts musste das Pankower System drei Jahre später jedoch wieder eingestellt werden. Begrün- dung: Es fehlte eine taugliche Rechtsgrundlage, um eine Veröffentlichung der Kontrollen zu rechtfertigen. Mit dem Inkrafttreten der EU-Kontrollverord- nung 2019 sieht sich Berlin nun hinreichend legi- timiert und unternimmt mit dem LMÜTranspG einen neuen Versuch, die Ergebnisse der amtli- chen Kontrollen bei den Lebensmittelunterneh- men zu veröffentlichen. ■ Wie es um die Qualität ihrer Lebensmittel bestellt ist, müssen Gastronomen nach der Kontrolle veröffentlichen Vesna Mokorel-Kalusa, IHK-Rechtsreferentin Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 vesna.mokorel-kalusa@berlin.ihk.de Euro maximale Geldbuße drohen Unternehmen bei Verstößen gegen die Pflichten. 10.000 FOTO: GETTY IMAGES/THOMAS BARWICK SERVICE | Gewerberecht | 54

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