Berliner Wirtschaft Januar/Februar 2023

und die nicht dafür geeignet sind, schwerwie- gende Krankheiten zu heilen. Relevant für die Einstufung sind unter anderem die Inhaltsstoffe und die Zusammensetzung der Arzneimittel. Bei leichten Beschwerden kann es nicht scha- den, wenn der Patient erst einmal versucht, sich selbst zu kurieren. Aber auch diese frei verkäuflichen Arznei- mittel dürfen nur vertrieben werden, wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer sachkundig sind. Das definiert § 50 des Arzneimittelgesetzes. Wer das entsprechende Fachwissen besitzt (norma- lerweise nach einer Schulung) und frei verkäuf- liche Arzneimittel an Letztverbraucher verkau- fen will, benötigt einen Sachkenntnisnachweis für den Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arz- neimitteln und muss eine Sachkundeprüfung ( „ Arzneimittelprüfung “ ) ablegen. Nach bestan- dener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das im Geschäft aufbewahrt wird und jederzeit vor- zeigbar sein muss. Dagmar Knörrchen-Mahraun ist Apotheke- rin und nimmt die Arzneimittelprüfung bei der IHK Berlin seit 2002 als ehrenamtliche Prüferin ab. Die Arbeit als Prüferin war für sie und ihre Prüferkolleginnen immer von großer Wichtig- keit: „Als selbstständige Apotheker und Drogis- ten haben wir für die Prüfungen Proben produ- ziert und an Prüfungsaufgaben mitgearbeitet. In unseren Berufen waren wir alle Ausbilder und fühlten uns verpflichtet, auch in angrenzenden Bereichen, wie Kräuterhäusern, Tierhandlungen und im Lebensmittelhandel, Fachwissen zu Arz- neimitteln zu vermitteln.“ Seit 2020 wird die Prüfung ausschließlich als PC-Prüfung (Single-Choice-Verfahren) angebo- ten, die Herstellung von Proben für die Prüfungen entfällt dadurch: „Die jetzigen PC-Prüfungen ver- langen von uns lediglich, die Vorgaben des Aufga- benausstellerausschusses zu überprüfen “, erklärt Dagmar Knörrchen-Mahraun. Damit sei der Zeit- aufwand pro Prüfungstag minimal geworden. Wer sich stärker engagieren möchte, könne sich dem Aufgabenersteller-Ausschuss anschließen. Die Apothekerin sieht diese Umstellung der Ehrenamtstätigkeit kritisch: „Es ist dadurch unendlich schwer, Kollegen zu finden, die ihre Zeit oder Freizeit dafür opfern, zumal wir uns als Prüfergruppe nicht mehr sehen. Aber ohne ehrenamtliche Prüfer bricht das Prüfungssys- tem zusammen.“ Apothekerinnen und Apothe- ker, die sich mit überschaubarem Aufwand für diese wichtige Aufgabe ehrenamtlich engagieren, werden also dringend benötigt. ■ H aben Sie bei Schnupfen auch schon ein- mal das abschwellende Nasenspray im Drogeriemarkt gekauft? Einen Kräuter- tee gegen das Magengrummeln oder ein Baldrianpräparat als Einschlafhilfe im Super- markt erstanden? Dass Sie, um diese Mittel zu erhalten, nicht unbedingt in die Apotheke gehen müssen, hat einen Grund. Nach § 43 des Arzneimittelgesetzes (AMG) besteht in Deutschland zwar eine grundsätzliche Apothekenpflicht für Arzneimittel. Aber es gibt Präparate, die eine schwächere Wirkung haben Interesse am Ehrenamt? Bitte wenden Sie sich an die Expertinnen und Experten bei der IHK Berlin unter: pruefer@berlin.ihk.de Apothekerin Dagmar Knörrchen-Mahraun engagiert sich bei der IHK Berlin als Prüferin Sachkundenachweise berechtigen Drogerien oder Supermärkte, leichte medizinische Präparate zu verkaufen. Für die Prüfungen benötigt die IHK Prüfernachwuchs von Susanne Manns Nasenspray und Baldrian FOTO: JULIA TERJUNG FACHKRÄFTE | Ehrenamt | 40 Berliner Wirtschaft 01-02 | 2023

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