Berliner Wirtschaft Januar 2022
RECHTSQUELLE GILT AB INHALT ANSPRECHPARTNER Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 1. Januar 2022 Arbeitgeber haben die Steuer-ID von Minijobbern über das elektronische Melde- verfahren an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlen oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornehmen. Zudem ist in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung anzugeben. Antje Maschke Abzugsteuerentlastungs- modernisierungsgesetz - (AbzStEntModG) 9. Juni 2021 Arbeitnehmer können bis zum 31.03.2022 maximal 1.500 Euro (Höchstgrenze) als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Antje Maschke umwelt / energie Änderungen im Verpackungsgesetz (VerpackG) 1. Januar 2022 / 1. Juli 2022 • Ab 1. Januar 2022 besteht die Pfandpflicht für sämtliche Einwegkunststoff- getränkeflaschen und -dosen (Übergangsfrist bis 30. Juni 2022 für „Altbestände“). • Ab 1. Januar 2022 besteht für sämtliche Hersteller und Vertreiber von Verpackungen eine Nachweispflicht über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen. • Ab 1. Juli 2022 haben sich alle Hersteller sowie Letztinverkehrbringer von Service- verpackungen im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. • Ab 1. Juli 2022 besteht eine Prüfpflicht für Betreiber von elektronischen Markt- plätzen und Fulfillment-Dienstleister bezüglich der Registrierung und Lizenzierung der vertraglich gebundenen Hersteller. • Ab 1. Januar 2022 dürfen keine leichten Einwegkunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern mehr in den Umlauf gebracht werden. Ausgenommen davon sind „Hemdchenbeutel“, sehr dünne Plastiktüten von weniger als 15 Mikrometern. Antigona Lesi Änderungen im Elektrogesetz (ElektroG) 1. Januar 2022 • Ab 1. Januar 2022 müssen Hersteller Rücknahmemöglichkeiten für B2B-Geräte schaffen. • Auf allen B2B-Geräten muss das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne angebracht werden. Hier greift eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2023. • Rückgabe von Altgeräten im Lebensmitteleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von mind. 800 qm (über alle Produkte) nach den 0:1- bzw. 1:1-Regeln, wenn sie neue Elektrogeräte zumindest gelegentlich im Angebot haben. Hier gilt eine Übergangsfrist für die Einrichtung von Rücknahmestellen bis 1. Juli 2022. Antigona Lesi Kleine Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 1. Januar 2022 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (beispielsweise Holz) müssen ab dem 1. Januar 2022 strengere Anforderungen an die Ableitbedingungen erfüllen (Schornsteinhöhe). Antigona Lesi Brennstoffemissions handelsgesetz (BEHG) – CO 2 -Preissteigerung 1. Januar 2022 Der nationale CO 2 -Preis für fossile Brennstoffe steigt zum 1. Januar 2022 von 25 auf 30 Euro/Tonne. Antigona Lesi Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 1. Januar 2022 Ende der Schätzbefugnis bei Drittstromabgrenzungen: Ab dem 1. Januar 2022 gilt bei Abgrenzungen von sog. Drittstrommengen das Messprimat. Schätzungen dürfen nur noch ausnahmsweise zum Einsatz kommen, nämlich wenn eine Messung technisch und/oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Antigona Lesi Die Rechtsänderungen im Detail auf der IHK-Website unter: ihk-berlin.de/rechtsaenderungen Die Tabelle entspricht dem Stand zum Redaktionsschluss (09.12.2021), zu dem noch nicht alle Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen waren. 61 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 01 | 2022 SERVICE | Rechtsänderungen
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