Berliner Wirtschaft Januar 2022

RECHTSQUELLE GILT AB INHALT ANSPRECHPARTNER Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) 1. Januar 2022 Aufgrund der Änderungen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 3. Juni 2021 wurde der Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes erweitert und damit bestimmte Anlageprodukte von Edelmetallanbietern und Edelmetallverwahrern als Vermögensanlagen eingestuft. Die Vermittlung der oben genannten Anlageprodukte ist ab dem 01.01.2022 erlaubnispflichtig. Vesna Kalusa, Michael Nürnberg Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV) 28. Mai 2022 Nachfolgend finden sich auszugsweise einige der Neuregelungen erläutert: Neue Regelungen für die Bekanntgabe von Preisermäßigungen für Waren • Erleichterung des Abverkaufs leicht verderblicher Lebensmittel • Einführung des Begriffs „Selbstabfüllung“ nebst Regelung zur Mengenangabe • Angabe des Arbeitspreises für Elektrizität durch Ladestromanbieter Außenwirtschaft und Recht Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie Verbraucherschutz­ vorschriften 28. Mai 2022 Nachfolgend finden sich auszugsweise einige der Neuregelungen erläutert: • Neue Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen, v.a. zu Rankings: Betreiber muss Verbraucher informieren über das angezeigte Ranking der Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte und über die Parameter zur Festlegung des Rankings • Neues Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen • 1) Das Widerrufsrecht erlischt bei der vollständigen Ausführung von Reparatur- arbeiten dann, wenn der Verbraucher zuvor zugestimmt hat, dass die Reparatur vor dem Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird • 2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten ohne Zahlungsverpflichtung mit Beginn der Vertragserfüllung und bei Verträgen mit Zahlungsverpflichtung bei Verbraucherzustimmung, Kenntnisbestätigung zum Erlöschen und Bestätigung durch den Unternehmer • 3) Neuregelungen zu Rücksendekosten und Rücksendungen Außenwirtschaft und Recht Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht 28. Mai 2022 Änderungen bezüglich Wettbewerbsrecht: • Online-Marktplätze müssen künftig über Hauptparameter und Gewichtung für Rankings informieren • Neue Offenlegungspflichten des Unternehmers bei Verwendung von Kundenbewertungen, sofern der Unternehmer die Kundenbewertungen selbst zugänglich macht • Neuer individueller Rechtsbehelf für Verbraucher: Anspruch auf Schadensersatz bei schuldhaften Verstößen von Unternehmern gegen verbraucherschützende Vorschriften • Klarstellungen zum Anwendungsbereich betreffend Influencer-Marketing • Erweiterung der sog. Schwarzen Liste um 4 neue Handlungen (gilt nur für B2C): Verdeckte Werbung in Online-Suchergebnissen / Rankings Wiederverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen, Gefälschte Verbraucherbewertungen Alexandra Fock Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht 28. Mai 2022 Änderungen im Gewerberecht (Verschärfung der Anzeige- und Informations­ pflichten für Wanderlager („Kaffeefahrten“): • Verlängerung der Frist für die Anzeige eines Wanderlagers auf vier Wochen • Anzeige muss künftig zusätzliche Informationen wie Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten. • Beim Wanderlager („Kaffeefahrt“) im Ausland: Anzeige muss bei der Behörde erfolgen, die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Veranstalters zuständig ist. • Öffentliche Ankündigung muss folgende Angaben enthalten: Anschrift, Telefon- nummer, E-Mail und Belehrung über Widerrufsrecht • Bei den anzeigepflichtigen Wanderlagern („Kaffeefahrten“) wird der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und bestimmten Finanzdienst- leistungen verboten. Vesna Kalusa » 59 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 01 | 2022 SERVICE | Rechtsänderungen

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