Berliner Wirtschaft 1/2021
RECHTSQUELLE GILT AB INHALT ANSPRECHPARTNER gesellschafts- und insolvenzrecht Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) 01.01.2021 Hintergrund: Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) muss von den Mitgliedstaaten bis zum 17.07.2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Änderungen des StaRUG, GVG, ZPO, ZVG, InsO, InsVV, InsoBekV, EGInsO, InsStatG, COVInsAG, GKG, RVG, BGB, HGB, AktG, GmbHG, GenG, SchVG, GewO, HwO, IHKG, PfandBG, BetrAVG, SGB III Ziele: • Verbesserte Durch- und Umsetzung von Sanierungen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens • Fortentwicklung der Sanierungsmöglichkeiten, insbes. Eigenverwaltung • Anpassung der Insolvenzantragsgründe aufgrund von Überlappung zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung • Förderung einer eigenverantwortlichen und frühzeitigen Bewältigung von Unternehmenskrise durch Geschäftsleiter • Sanierungsoptionen im Angesicht der COVID-19-Pandemie • Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel • Anpassung der Sätze in der insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung Sabine Kirschgens / Juliana Schoewe Verordnung zur Verlängerung von Maß- nahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungs- recht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Entwurf: www.bmjv.de/ SharedDocs/Gesetz- gebungsverfahren/DE/ Verlaengerung_Bekaemp- fung_Corona.html 01.01.2021 Der Entwurf regelt die Verlängerung der Geltung der zunächst bis zum 31. Dezember 2020 beschränkten Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021. Damit wird Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereinen und Stiftungen weiterhin ermöglicht, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vornehmen zu können. Sabine Kirschgens / Juliana Schoewe gewerbliche schutzrechte Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts voraussichtlich Herbst 2021 • Der Unterlassungsanspruch bei Verletzung von Patenten oder Gebrauchsmustern kann ausnahmsweise aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden. • Durch die Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht werden die Verfahren beschleunigt. • Der Geheimnisschutz in Patentstreitsachen wird durch die Anwendung einzelner Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessert. Beeke Schmidt ihk-berlin.de/ gewerbliche-schutz- rechte Die Rechtsänderungen im Detail auf der IHK-Website unter: ihk-berlin.de/rechtsaenderungen Die Tabelle entspricht dem Stand zum Redaktionsschluss (08.12.2020), zu dem noch nicht alle Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen waren. 55 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 01 | 2021 SERVICE | Rechtsänderungen
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