Berliner Wirtschaft Januar/Februar 2026

Eine Unternehmerin hat sich an mich mit der Frage gewandt, welche arbeitsrechtlichen Neuerungen sie kennen muss und welche Änderungen im Jahr 2026 auf sie zukommen. Eine Frage, die für alle Unternehmen relevant ist. Insbesondere zwei arbeitsrechtliche Neuerungen sind hier hervorzuheben. Eine zentrale geplante Änderung ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt wird. Ziel ist es, Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar und nachvollziehbar zu machen. Arbeitgeber müssen künftig transparenter darlegen, nach welchen Kriterien GehälVon Esra Ertan ter festgelegt werden. Bereits im Bewerbungsprozess besteht ein Anspruch auf Information über das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne. Beschäftigte können zudem Auskunft über die durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten verlangen, getrennt nach Geschlecht. Für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden kommen zusätzliche Berichtspflichten zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden („Gender Pay Gap“) hinzu, etwa zur Entgeltstruktur und zu variablen Vergütungsbestandteilen. Wie häufig berichtet werden muss, richtet sich nach der Unternehmensgröße. Beträgt der Gender Pay Gap bei der durchschnittlichen Entgelthöhe mehr als fünf Prozent und ist nicht sachlich begründbar, sind innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen. Das könnten Gehaltsanpassungen, die Überprüfung der Vergütungsprozesse oder die Anpassung interner Gehaltsleitlinien sein. Daneben gilt seit dem 1. Juni 2025 ein erweiterter Mutterschutz bei Fehlgeburten. Während zuvor ein Anspruch auf Mutterschutz erst ab der 24. Schwangerschaftswoche bestand und Fehlgeburten davor arbeitsrechtlich als Krankheit galten, greift der Mutterschutz nun bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche. In diesem Fall besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot sowie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für Arbeitgeber ist dabei entscheidend, dass der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vollständig über das U2-Umlageverfahren erstattet wird, sodass keine zusätzliche finanzielle Belastung entsteht. ■ Vor allem erweiterter Mutterschutz und Vergütungstransparenz sind neu geregelt im Arbeitsrecht. Welche aktuellen und geplanten Änderungen prägen derzeit das Arbeitsrecht? Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen SERIE Unsere Lösung für Ihre rechtliche Fragestellung # 62 ihre frage unsere Antwort IHK-Veranstaltung Über „Remote Work aus dem Ausland“ informiert die IHK Berlin am 19. Februar, 10–11.30 Uhr. Weitere Infos unter: ihk.de/ berlin/remote-work Esra Ertan, IHK-Rechtsreferentin allgemeine Rechtsauskunft Tel.: 030 / 315 10-571 esra.ertan@berlin.ihk.de Sophie Eder, IHK-Rechtsreferentin allgemeine Rechts- auskunft Tel.: 030 / 315 10-905 sophie.eder@berlin.ihk.de Georgi Georgiev, IHK-Rechtsreferent allgemeine Rechtsauskunft Tel.: 030 / 315 10-470 georgi-krastev.georgiev@ berlin.ihk.de FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Beratung | 61 Berliner Wirtschaft 01-02 | 2026

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