Berliner Wirtschaft Januar/Februar 2026

Die Tabelle entspricht dem Stand zum Redaktionsschluss (05.01.2026). Die dargestellten Inhalte sind daher bis zur Verkündung der jeweiligen Gesetze nicht verbindlich und stellen generell nicht sämtliche Änderungen dar. Rechtsquelle Inhalt Ansprechpartner Weitere Infos Recht Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht voraussichtlich ab 01. August 2026 Ausweitung der Zulässigkeit des notariellen Online-Verfahrens auf: • Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien. • Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister. • Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. • Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sabine Kirschgens Weitere Infos: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) / Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrecht Umsetzungsfrist bis zum 19. Juni 2026 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2673 und der Richtlinie (EU) 2024/825 (sog. “EmpCo”-RL) in nationales Recht. Geplant ist u.a. die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen (sog. „Widerrufsbutton“, § 356a BGB-E). Demnach muss bei Verträgen i.S.d. § 312c BGB (“Fernabsatz”), die über eine “Online-Benutzeroberfläche” geschlossen werden, eine elektronische Widerrufsfunktion eingerichtet werden, die gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Die „Widerrufsschaltfläche“ muss während des Laufs der Widerrufsfrist ständig verfügbar und für die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht zugänglich sein. Des Weiteren soll eine Informationspflicht der Unternehmerin bzw. des Unternehmers bezüglich des Bestehens eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren, gewerbliche Haltbarkeitsgarantien einer Ware, Mindestdauern von Softwareaktualisierungen oder ggf. den Reparierbarkeitswert einer Ware normiert werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf Änderungen bei Immobiliar-Förderdarlehensverträgen und Verträgen über Finanzdienstleistungen vor. Die jeweiligen Informationspflichten im Einführungsgesetz zum BGB werden entsprechend angepasst. Sophie Eder, Esra Ertan, Georgi Georgiev, Jule Matzke Weitere Infos: Digitalisierung Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz / Die Europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, englisch: AI Act) neue Regelungen ab 02. August 2026 Die Verordnung trat am 02. August 2024 in Kraft. Damit begann eine 2-jährige Übergangsphase, in der bereits einzelne Abschnitte galten. Diese endet am 02. August 2026. Ab diesem Zeitpunkt gelten die meisten Bestimmungen der KI-Verordnung. Insbesondere: Transparenzpflichten für generative KI-Systeme: • Anbieter müssen deutlich kennzeichnen, wenn Inhalte durch KI erzeugt wurden (z. B. Texte, Bilder, Videos). • Gilt für KI-Systeme, die Inhalte generieren, die mit menschlichen Inhalten verwechselt werden könnten. Pflichten für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen: • Umfassende Anforderungen an: Risikomanagementsysteme, Datenqualität und -governance, Technische Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, menschliche Aufsicht, Robustheit und Cybersicherheit. • Pflichten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette (Anbieter, Einführer, Händler, Betreiber). Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck: • Dokumentations- und Informationspflichten. • Bei systemischem Risiko: zusätzliche Anforderungen wie Modellbewertung und Risikominderung. Einrichtung und Betrieb der EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme: • Anbieter müssen bestimmte Informationen zu ihren Systemen in der Datenbank registrieren. Marktüberwachung und Durchsetzung: • Nationale Behörden erhalten umfassende Befugnisse zur Kontrolle und Durchsetzung. • Sanktionen bei Verstößen treten ebenfalls ab diesem Datum in Kraft. Governance-Strukturen: • Das „Büro für Künstliche Intelligenz“ und das „Europäische KI-Gremium“ nehmen ihre Arbeit auf. • Nationale zentrale Anlaufstellen müssen eingerichtet sein. Für Hochrisiko KI-Systeme gilt eine längere Übergangsfrist bis zum 2. August 2027. Dr. Alexandra Fock Weitere Infos: SERVICE | Rechtsänderungen | 60 Berliner Wirtschaft 01-02 | 2026

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