Berliner Wirtschaft Januar/Februar 2026

Teil 2: Das müssen Sie im Laufe des Jahres 2026 beachten – Rechtsänderungen auf einen Blick Teile 1 und 2: online (QR-Code oben). Teil 1 wurde in der Dezember-Ausgabe veröffentlicht Neue Vorschriften im neuen Jahr Rechtsquelle Inhalt Ansprechpartner Weitere Infos Produktrecht / Nachhaltigkeit / Umwelt / Energie / Verkehr Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union / EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) Gilt ab 30. Dezember 2026 Eigentlich hätte die Entwaldungsverordnung Ende 2024 in Kraft treten sollen. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission erhalten die Unternehmen jedoch weitere zwölf Monate Aufschub, bis zum 30. Dezember 2026. Darüber hinaus wurden praktische Erleichterungen für Unternehmen beschlossen. Dazu gehören Fokus auf Erstinverkehrbringer, Entlastung für Kleinerzeuger in Low-Risk-Ländern sowie Ausnahme für Drückerzeugnisse. Darüber hinaus ist die Europäische Kommission verpflichtet, bis 30. April 2026 weitere Entlastungspotenziale zu prüfen. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass Produkte aus bestimmten Rohstoffen wie Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz entwaldungsfrei sind und den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Dabei müssen entsprechende Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Vesna Mokorel Kalusa Weitere Infos: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle / EU-Verpackungsverordnung (Englisch: Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) neue Regelungen ab 12. August 2026 Die EU-Verpackungsverordnung bildet in der EU den Rechtsrahmen für Verpackungen sowie für Verpackungsabfälle. Sie gilt nach dem Ablauf der Übergangsfristen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Bis dahin wird die Umsetzung der Vorgaben in Deutschland noch durch das Verpackungsgesetz geregelt. Es ist zu erwarten, dass das Verpackungsgesetz ebenso entsprechend novelliert wird. Mit dem Geltungsbeginn der Verordnung gelten neue Regelungen bzgl. der Konformität der Verpackungen (Artikel 5 bis 12 sowie 24, 25). Konkrete Übergangsfristen für die einzelnen Anforderungen richten sich nach den Vorgaben in den o.g. Artikeln. Konformität der Verpackungen muss künftig im Rahmen des Konformitätsverfahrens bestätigt werden. Ab 2026 werden darüber hinaus sukzessiv EU-harmonisierte Kennzeichnungspflichten sowie Informations-, Hinweis- und Meldepflichten gelten. Vesna Mokorel Kalusa Aktuelle Informationen der IHK Berlin: Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte / Ökodesign-Verordnung neue Regelungen ab 19. Juni 2026 Ziel der Verordnung ist die Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten entlang ihres gesamten Lebenszyklus. Sie enthält Ökodesign-, Leistungs- und Informationspflichten, die teilweise durch die entsprechende delegierte Rechtsakte noch konkretisiert werden (müssen). Ab dem 19. Juli 2026 dürfen unverkaufte Verbraucherprodukte (betroffen sind bestimmte Waren-Codes von Kleidung und Kleidungszubehör sowie Schuhe), nicht mehr vernichtet werden. Für mittlere Unternehmen gilt die Regelung ab dem 19. Juli 2030. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt die Regelung nicht. Vesna Mokorel Kalusa IHK-Service Übersicht und Video-Mitschnitt der Info-Veranstaltung „Rechtsänderungen 2026“ auf der IHK-Website unter: ihk-berlin.de/rechtsaenderungen Berliner Wirtschaft 01-02 | 2026 SERVICE | Rechtsänderungen | 58

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