Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird, mit verschiedenen Übergangsfristen, grundsätzlich bis 31. Dezember 2027 eingeführt. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Der Gesetzgeber begründet die verpflichtende Einführung der E-Rechnung damit, dass dadurch die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft gefördert, Prozesse im Rechnungswesen vereinfacht werden und sich erhebliche Einsparpotenziale ergeben, wenn Buchungsbelege nur noch in Von Antje Maschke strukturierter elektronischer Form vorliegen und medienbruchfrei weiterverarbeitet werden können. Auch wenn die flächendendeckende Einführung einer elektronischen Rechnung Chancen für digitale Geschäftsprozesse mit sich bringt, überwiegen die Unsicherheiten und Herausforderungen in der Unternehmenspraxis. Viele kleine und mittelgroße Unternehmen suchen nach praktikablen Lösungen, um den Umstellungsaufwand gering zu halten. So müssen die Buchhaltungs-/ Rechnungssoftware neu angeschafft beziehungsweise angepasst werden und Mitarbeiter geschult werden. Auch sind aktuell noch nicht alle Praxisfragen, etwa zu Schluss- und Sammelrechnungen oder Skonti, beantwortet. Trotz mehrerer Informationsveranstaltungen der IHK Berlin im letzten Jahr mit sehr hohen Teilnehmerzahlen reißen die Fragen rund um das Thema nicht ab: Ab wann muss ich E-Rechnungen stellen? Wie kann ich eine E-Rechnung lesbar machen? Kann ich eine E-Rechnung korrigieren? Muss ich eine elektronische Rechnung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen stellen? Zu diesen und weiteren Fragen finden sich Antworten in den FAQ des Bundesfinanzminsteriums (BMF, siehe QR-Code links). Erfüllt werden die neuen Formatanforderungen zum Beispiel von der XRechnung, die im öffentlichen Sektor seit 2020 verwendet wird, oder dem hybriden ZUGFeRD-Format, einer Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei. Im ELSTER-Portal (erechnung.elster.de) steht ein kostenloses Visualisierungstool zur Verfügung, um XML-Rechnungen in eine menschenlesbare Datei zu konvertieren. ■ FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Die E-Rechnung muss in einem strukturierten Format entsprechend der CEN-Norm EN 16931 ausgestellt und übermittelt werden sowie empfangen und weiterverarbeitet werden können. Wie muss eine E-Rechnung aussehen, die den seit 1. Januar 2025 geltenden Vorgaben entspricht? Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen SERIE Unsere Lösung für Ihre rechtliche Fragestellung # 52 ihre frage unsere Antwort Service Aktuelle Informationen und Praxistipps finden Sie auf der IHK-Website unter: ihk.de/berlin/ erechnung Die FAQ des BMF gibt es unter folgendem QR-Code: Antje Maschke, IHK-Rechtsreferentin Steuerrecht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@ berlin.ihk.de Save the date Am 2. April veranstaltet die IHK das Webinar „Update zur E-Rechnung. Alles, was Sie jetzt wissen müssen“. Weitere Infos folgen. SERVICE | Beratung | 62 Berliner Wirtschaft 01-02 | 2025
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