Berliner Wirtschaft 9/2018

BERLINER WIRTSCHAFT 09/18 40 VERLAGSTHEMA UMWELT & ENERGIE Berlin-Prämie für den E-Fuhrpark Neues Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ für Hauptstadt-Unternehmen, die auf alternative Antriebe umsteigen wollen. Das Ziel: Fahrverbote vermeiden » Von Katharina Zalewski E-Mobilität für den Lieferverkehr auf der letzten Meile: Tripl- Scooter des Herstellers Ewii aus Dänemark D ie Unruhe in Berlin wächst. Am 11. Oktober entschei- det das Verwaltungsge- richt Berlin über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu Fahrverboten in Berlin. Damit es nicht so weit kommt und die Kohlendioxid-, Stickoxid- und Feinstaubbelastungen abnehmen, hat die Landesregierung ein Förderprogramm zum Umstieg von Un- ternehmen und Gewerbetreibenden auf Elektro- oder emissionsarme Hybrid- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge ge- startet. Seit Anfang September können sich Un- ternehmen und Gewerbetreibende den Kauf von Autos oder leichten Nutzfahr- zeugen bis 4,25 Tonnen durch den Senat mit 4.000 Euro bzw. 8.000 Euro bezu- schussen lassen. Zusätzlich zu den Lan- desmitteln kann auch der Umweltbonus vom Bund von bis zu 4.000 Euro abgeru- fen werden. Die Förderung des Landes richtet sich in erster Linie an selbstständig Tä- tige sowie kleine und mittlere Unter- nehmen in Berlin, die zur Ausübung ih- rer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisier- tes Fahrzeug benötigen. Der Antragstel- ler muss seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Haupt- stadt haben und das E-Mobil vorwie- gend in Berlin nutzen. Antragsberechtigt sind unter ande- ren Taxibetriebe, Mietwagen-Anbieter nach dem Personenbeförderungsgesetz, Fahrschulen, Carsharing-Unternehmen, Pflege- und Sozialdienste, Kurier-, Ex- press- und Paket- sowie Lieferdienste. Gefördert werden sowohl die Be- schaffung und das Leasing von gewerb- lich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von Ladeinfrastruktur im gewerblichen Um- feld. Auch Beratungsleistungen werden mit dem Förderprogramm abgedeckt: eine Potenzialberatung zu Fahrzeugen und benötigter Infrastruktur sowie ei- ne Realisierungsberatung, die unter an- deren Themen wie Fuhrparkintegration und Versorgungssicherheit umfasst. FOTO: EWII Dienstwagen sollen öfter elektrisch unterwegs sein Bund plant Vergünstigungen für Nutzer Steuervorteile sollen die E-Mobilität voran- bringen. Das Bundeskabinett hat für Dienst- wagen mit Elektro- oder Hybridantrieb eine vergünstigte Regelung beschlossen. Bei Dienstwagen, die zwischen Januar 2019 und Dezember 2021 angeschafft werden, soll statt einem nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. WEITERE INFOS Details zum Förderprogramm und zur Antragsstellung online unter: www.welmo.de

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