Berliner Wirtschaft 9/2018

IHK AKTUELL & SERVICE 27 BERLINER WIRTSCHAFT 09/18 URTEIL Richterspruch zur Sales Tax schwappt über den Atlantik Eine Entscheidung des Obersten Ge- richtshofs der USA zur Sales Tax bei Fernverkäufen sorgt aktuell für Auf- regung bei amerikanischen Online- Händlern. Doch auch Online-Händler diesseits des Atlantiks – die Kunden in den USAhaben – können davon betrof- fen sein. Nach der Entscheidung des U.S. Supreme Courts vom21. Juni dieses Jah- res müssen zahlreiche Online-Händler in den USA nunmehr Sales Tax, eine Art Umsatzsteuer, auf Verkäufe an den Endverbraucher erheben und abfüh- ren, auch wenn sie im jeweiligen Bun- desstaat des Kunden keine physische Präsenz (sogenannter „Physical Nexus“) besitzen. Nach bisheriger Rechtspre- chung setzte die Steuerpflicht eine kör- perliche Anwesenheit voraus, wie etwa ein Ladengeschäft oder einWarenlager. Der U.S. Supreme Court änderte nun seine Rechtsprechung und hält ei- ne wirtschaftliche Präsenz für ausrei- chend. Begründet wurde dies u. a. da- mit, dass das Abstellen auf eine phy- sische Präsenz dem E-Commerce nicht gerecht werde. Es käme zu Marktver- zerrungen, und es würde eine Steu- eroase entstehen für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in den USA an Kunden verkaufen, aber keinen „Physical Nexus“ im jeweiligen Bun- desstaat haben. Einige Bundesstaaten, South Dako- ta zum Beispiel, haben bereits Gesetze erlassen, die für eine Steuerpflicht auf eine wirtschaftliche Präsenz, den „Eco- nomic Nexus“, abstellen. Die Steuer- pflicht betrifft allerdings nicht jeden Online-Händler mit Kunden in den USA. Sie ist an bestimmte Vorausset- zungen geknüpft. So wird die Sales Tax in South Dakota fällig, wenn die jähr- lichen Umsätze des Unternehmens in South Dakota 100.000 US-Dollar über- schreiten oder der Unternehmer mehr als 200 separate Umsätze in South Da- kota ausführt. In jedem Fall sollten Online-Händ- ler mit Kunden in den USA überprüfen, ob sie betroffen sind und sich gegebe- nenfalls in einzelnen Bundesstaaten re- gistrieren lassen müssen. ‹ LKO VERANSTALTUNG Am 13. September findet an der Technischen Hochschule Wildau der 7. IT-Sicherheitstag Mittelstand statt. Anmeldung und weitere Infos: http://www.it-sicherheitstag-mittelstand.de/ FOTO: GETTY IMAGES/HERO IMAGES Auch deutsche Firmen können bei Online-Geschäften von der US-Steuer betroffen sein auch Stefan Eberle, Sachverständiger für Technik und Systeme der Informations- verarbeitung: „Hilfreich ist es, für mög- liche Szenarien vorab einen Maßnah- menplan aufzustellen und – soweit mög- lich – zu testen.“ Amwichtigsten sind die Menschen Typische Lücken in der IT-Sicherheit der Unternehmer und Anwender seien zwar auch in unzureichender technischer Aus- rüstung oder veralteter Software zu se- hen, so Vogel, aber am wichtigsten seien die Menschen, die vor dem System sit- zen. Es werde zwar ein Kenntnisstand für den „richtigen“ Umgang mit Daten vo- rausgesetzt, der aber faktisch nicht gege- ben ist. Kaum jemand wisse, wie E-Mails verschlüsselt werden, und kaum jemand prüfe fremde USB-Sticks vor dem Ein- satz am Unternehmensrechner. Und im- mer noch sei es weit verbreitet, Pass- wörter auf kleinen Zetteln an Monitore zu kleben. Hier sei ein Umdenken erfor- derlich; oberster Grundsatz: „Behandeln Sie Ihre Daten wie Bargeld.“ Weitere Infos zur IT-Sicherheit Unternehmen, die ihre Systeme schüt- zenwollen, seien die Grundschutz-Emp- fehlungen des Bundesamtes für Sicher- heit in der Informationstechnik als Ein- stieg empfohlen. Und die IT-Sicherheit gerade junger und kleiner Unterneh- men kann durch Schulungen, Work- shops und Informationsveranstal- tungen rund um die IT gefördert werden. Haben die Mitarbeiter ein Verständnis für den richtigen Ablauf der Datenver- arbeitungsprozesse, so können sie auch eher einschätzen, was an eventuellen Vorgängen falsch sein könnte. Weitere Informationen zum Thema IT-Sicher- heit bietet die Webseite des Bundes- amtes für Sicherheit in der Informati- onstechnik: www.bsi.bund.de

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