Berliner Wirtschaft 7-8/2018

IHK AKTUELL & SERVICE 33 BERLINER WIRTSCHAFT 07-08/18 Speisen und Getränke to go: Für Hersteller von Verpackungen gibt es neue Regeln W er seine Produkte ver- packt und diese im stationären Handels- geschäft oder online an den privaten Endkunden „als Erster“ verkauft, muss bereits heute die Ver- packungsverordnung beachten. Zum 1. Januar 2019 wird die Verordnung durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Mit dem VerpackG kommen zu den bereits bestehenden Regelungen neue Pflichten hinzu. Diese Regelungen betreffen insbesondere Hersteller und Händler. Denn als „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes gilt der Erstinverkehrbrin- ger (auch der Importeur) einer mit Ware Diese – neue – Registrierungspflicht gilt für alle Hersteller, egal, wie viele Verpa- ckungen sie vertreiben. Zudem müssen sich die Hersteller weiterhin bei einem der zugelassenen sogenannten Systeme anmelden und dort ihre Verpackungs- mengen lizenzieren lassen. Ab einer ge- wissen Menge je Materialart muss zu- dem – wie bisher – eine Vollständig- keitserklärung abgegeben werden. Produktverantwortung wird größer Mit den Regelungen des VerpackG wird die Produktverantwortung konkreti- siert. Wer in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich bereits zu- vor darum kümmern, dass diese Ver- packungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Einsatz von Recyclaten sowie nachwachsenden Rohstoffen zu fördern, sind die Systeme ab 2019 dazu verpflichtet, durch die Aus- gestaltung der Lizenzentgelte Anreize dafür zu schaffen. Die Mindestanforde- rungen für die Bemessung der Recyc- lingfähigkeit der Verpackungen legt die Zentrale Stelle gemeinsammit demUm- weltbundesamt fest. Die Zentrale Stelle wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um mehr Transparenz und Kontrolle in die Erfüllung der Produktverantwortung zu bekommen. Die Zentrale Stelle ist mit hoheitlichen Aufgaben beliehen und da- mit als Bundesbehörde tätig. Über die Regelungen des VerpackG informiert die IHK Berlin am 12. Sep- tember umfassend in der Veranstaltung „Das neue Verpackungsgesetz – Was Hersteller und (Online-) Händler wissen müssen“. VERANSTALTUNG Alle Informationen zum IHK-Termin am 12. September im Internet unter: events.ihk-berlin.de/r/verpackungsgesetz befüllten Verpackung, die gewerbsmä- ßig an den privaten Endkunden vertrie- ben wird. Registrierungspflicht für alle Hersteller Mit dem Endkunden ist hier der priva- te Verbraucher gemeint oder eine dem Endkunden gleichgestellte Anfallstel- le wie beispielsweise Einrichtungen der Gastronomie, Verwaltung, Kiosks oder Freizeitparks. Ab Januar muss der Her- steller sich vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen bei der Stiftung Zen- trale Stelle Verpackungsregister (Zen- trale Stelle) registrieren und jähr- lich eine Mengenmeldung abgeben. Die Entsorgung im Fokus Das neue Verpackungsgesetz: Was Hersteller und Händler wissen müssen – IHK-Veranstaltung informiert am 12. September über die Neuregelungen » Von Katharina Schuhen FOTO: GETTY IMAGES/OSCAR WONG

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