Berliner Wirtschaft 12/2018

BERLINER WIRTSCHAFT 12/18 Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer zu Berlin Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Telefon: 030 / 315 10-0 Internet: www.ihk-berlin.de E-Mail: bw-redaktion@berlin.ihk.de Chefredakteur: Jörg Nolte (V.i.S.d.P.) Leitende Redakteurin: Christine Nadler Verlag Axel Springer Corporate Solutions GmbH & Co. KG Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin Redaktion: Michael Gneuss, Ina Kaifi, Oliver de Weert (Ltg.) Telefon: 030 / 259 17 95 15 E-Mail: berliner.wirtschaft@axelspringer.de Projektleitung: Philipp Berens Telefon: 030 / 259 17 45 90 E-Mail: philipp.berens@axelspringer.de Art Direction: Catrin Oldenburg Bildredaktion: Sebastian Müller Herstellung: Tanja Quiel Geschäftsleitung: Frank Parlow, Lutz Thalmann E-Mail: newbusiness@axelspringer.de Anzeigen: Evelyn Claus Telefon: 030 / 259 17 33 37 Telefax: 030 / 259 17 47 26 E-Mail: evelyn.claus@axelspringer.de Es gilt der Anzeigentarif Nr. 53 (gültig ab 1. Januar 2018) Druck: Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG, Kassel Abonnements und Einzelbestellungen DPV Vertriebsservice GmbH Kundenservice Berliner Wirtschaft Postfach 100331, 20002 Hamburg Telefon: 040 / 468 60 51 52 E-Mail: berlinerwirtschaft@dpv.de Bezug und Änderungen für IHK-Mitgliedsunternehmen Telefon: 030 / 315 10-581 E-Mail: datenmanagement@berlin.ihk.de Preise: Jahresabonnement (11 Hefte): 29,70 € (einschl. 7 % MwSt) pro Jahr, Einzelbestellung 4 € (inklusive Porto), Copypreis 3 € Die Berliner Wirtschaft erscheint elf Mal im Jahr. Sie ist das offizielle Magazin der IHK Berlin. Der Bezug der Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Die mit dem Na- men des Verfassers oder seinen Initialen gekenn- zeichneten Beiträge geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt der IHK Berlin wieder. Für un- verlangt eingesandte Manuskripte, Unterlagen und Fotos wird keine Haftung übernommen. Über die Verwendung der Materialien entscheidet die Redak- tion. Eine Rückantwort ist nicht vorgesehen, wenn nicht individuelle Absprachen dem entgegenstehen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenan- gabe gestattet. Abbildungen unterliegen dem Urhe- berrecht und Copyright der Hersteller. ISSN 0405-5756 D eal oder No Deal beim Brexit? Bis Ende März 2019 müssen EU und Vereinigtes Königreich (UK) ein grundlegendes Ab- kommen vereinbart haben, das auch die Übergangsrege- lungen für Wirtschaft und Handel umfasst. Kommt dieses Abkommen nicht rechtzeitig zustande, würde UK als Handelspartner in weniger als vier Monaten zum Drittstaat werden (s. auch Seite 56). Doch auch wenn das Austrittsabkommen rechtzeitig ratifiziert wird, stellt sich weiterhin die Frage nach den konkreten Rahmenbedingungen der künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und UK. Spätestens nach dem Ende der Übergangsphase wird das Vereinigte Königreich dann zum Handelspartner mit Drittstaaten- status. Somit werden sowohl Zollfor- malitäten als auch andere Handels- hemmnisse auf Unternehmen zu- kommen. Und was passiert, wenn die gemeinsamen Umsatzsteuer-Richtli- nien nicht mehr gelten? Welche Ge- nehmigungen benötigt man, wenn die Personenfreizügigkeit entfällt? Zu diesen und weiteren Handels- und Rechtsfragen informiert die IHK Ber- lin. Ob Status quo, Zahlen und Fakten, wirtschaftspolitische und zoll- rechtliche Fragen oder passende Informationsveranstaltungen – alles zum Brexit finden Sie unter: www.ihk-berlin.de/brexit. Dort ist auch die DIHK-IHK-Brexit-Checkliste hinterlegt, die Ihnen hilft zu erkennen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist. Um die Sprache der Brexit-Verhandlungen – vom Abkommen über technische Handelshemmnisse bis hin zu Zöl- len und Kontingenten – auf einen Blick zu verstehen, hat der DIHK das Brexit-Glossar erstellt, ebenfalls über unsere Website zu bekommen. ‹ BW WEITERE INFORMATIONEN Im Service Center erhalten Sie Auskünfte zu diesem Thema (www.ihk-berlin.de/tdm ) sowie Informationen zu allen weiteren Dienstleistungen der IHK Berlin. Unser Team steht Ihnen persönlich oder telefonisch unter 030 / 315 10-0 montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Durch den Brexit ändern sich die Handelsbeziehungen zwischen EU und UK – auch für Berliner Unternehmen. Die IHK berät zu allen Fragen rund um dieses Thema Vom Abkommen bis zu Zollvorschriften THEMA DES MONATS FOTOS: GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO, PA/DPA Schwieriges Verhältnis: EU und UK

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