Berliner Wirtschaft 12/2018

INTERSEROH Dienstleistungs GmbH Stollwerckstr. 9a · 51149 Köln · Tel. +49 2203 9147-1964 · kontakt@lizenzero.de *Gültig biszum 31.03.2019. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Bestellwert darf Gutscheinwert nicht unterschreiten. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH. p o w e r e d b y Händler und Hersteller aufgepasst: Neues Verpackungsgesetz fordert „Lizenz zum Verpacken“ Und wie läuft die Registrierung der Verpackungen bei der Zentralen Stelle ab? Hierzu müssen Sie sich online bei LUCID, der Datenbank der ZSVR, registrieren. Dort geben Sie Ihr duales System und Ihre Verpackungsmenge an. Im Gegenzug erhalten Sie eine Regis- trierungsnummer. Diese müssen Sie wiederum dem dualen System vorlegen, bei demSie Ihre Verpackungen lizenzieren. Welchen Vorteil bietet der Onlineshop Lizenzero von Interseroh? Mit Lizenzero konnten wir den Lizenzierungsprozess stark verein- fachen, womit sich der Onlineshop besonders für all jene eignet, die bislang kaum Erfahrung mit dem Thema haben. Bestes Beispiel dafür ist unsere Berechnungshilfe: Hier gebenSie einfach IhreStückzahlen pro Verpackungsart ein und mit einem Klick werden diese in Standard-Gewichts- angaben umgerechnet ...Fertig! Besuchen Sie uns auf www.lizenzero.de/verpackg Herr Müller-Drexel, wer ist konkret vom VerpackG betroffen? Jeder, der eine Verkaufsverpackung erstmalig mit Ware befüllt, in Umlauf bringt und so letztendlich Abfall produziert, der wie- derum beim privaten Endverbraucher anfällt. Das VerpackG sorgt für höhere Recyclingquoten und reagiert damit auf die stetig steigenden Verpackungsmengen. Für welche Verpackungen gelten die Pflichten aus demVerpackG? Zu „Verkaufsverpackungen“ zählen Produkt-, Versand- (inkl. Packhilfsmittel und Polstermaterial) und Serviceverpackungen (z. B. Bäckertüten). Wichtig: Die Maßgaben des VerpackG greifen bereits ab der ersten befüllten und gewerbsmäßig in Verkehr ge- brachten Verpackung. Was sollten vom VerpackG betroffene Händler und Hersteller nun tun? Zwei Schritte sind zu beachten: Erstens müssen sie sich durch die Anmeldung ihrer Verkaufsverpackungen bei einem dualen System per „Lizenzentgelt“ an den Kosten für deren Entsor- gung und Recycling beteiligen. Und zweitens müssen sie sich bei der ZSVR registrieren und dort ebenfalls ihre Verpackungs- mengen melden. Wie kann ich die Lizenzierung meiner Verpackungen möglichst unkompliziert, aber rechtskonform erledigen? Für die Lizenzierung stehen betroffenen Unternehmern Onlineshops wie Lizenzero zur Verfügung (www.lizenzero.de ). Der Webshop gehört zum Dualen System Interseroh, das auf mehr als 25 Jahre Expertise in den Bereichen Recycling und Um- weltschutz zurückgreift. Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Es verpflichtet Händler und Hersteller im Sinne ihrer Produktverantwortung zur Kostenbeteiligung an der Entsorgung und dem Recycling der durch sie in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen. Worauf man als Betroffener nun achten sollte, erklärt Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, die den Onlineshop für Verpackungs- lizenzierung „Lizenzero“ entwickelt hat. JETZT AB 49 €/JAHR LIZENZIEREN & 5% RABATT MIT DEM CODE „VERPACKG5“ SICHERN!* GUT ZU WISSEN: Das VerpackG löst die Verpackungsverordnung ab und führt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Kontrollinstanz ein. Die Nichtbeachtung der Pflichten aus dem Gesetz kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 EUR sowie Verkaufsverboten führen. M a r k u s M ü l l e r - D r e x e l , G e s c h ä f t s f ü h r e r d e r I N T E R S E R O H D i e n s t l e i s t u n g s G m b H ANZEIGE

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