Berliner Wirtschaft 11/2018

EDITORIAL 03 BERLINER WIRTSCHAFT 11/18 FOTO: IHK BERLIN/OLIVER LANG Ein sauberes Klima ist in unser aller Interesse. Fahrverbote müssen dennoch auf ein Minimum beschränkt werden, und für den Wirtschaftsverkehr braucht es Ausnahmeregelungen D ass die Berliner Luft einen  besonderen Duft hat, ist über unsere Stadtgrenzen hinaus bekannt. Nun hat das Thema sogar das Berliner Verwaltungsgericht be- schäftigt. In seinem „Diesel-Urteil“ kames zu dem Schluss, die Stickstoffdioxid-Wer- te könnten an elf Straßenabschnitten nur gesenkt werden, wenn sie von Dieselfahr- zeugen bis Schadstoffklasse Euro 5 nicht mehr befahren werden dürfen. Und auf über 100 weiteren Straßen muss der Senat ebenfalls Fahrverbote prüfen. Seitdem ist die Luft auch im poli- tischen Raum deutlich schlechter gewor- den. Schuldzuweisungen gehen zwischen Koalition und Opposition, Bundes- und Landesebene hin und her – und der Be- obachter des Ganzen fragt sich, wie denn ein solches Fahrverbot auf teils wenigen Metern Straße überprüft werden soll. Trotz ungeklärter Zuständigkeiten und Verfahrensweisen bleibt das überge- ordnete Ziel richtig: Gute Luftqualität liegt in unser aller Interesse, daran muss auch die Berliner Wirtschaft mitwirken. Durch die Erneuerung der Firmenflotten auf Eu- ro-6-Diesel und Elektroantriebe hat sich bereits einiges getan. Eine wachsende Stadt heißt aber auch: wachsender Wirt- schaftsverkehr. Und der darf nicht durch Sperrungen zum Erliegen kommen. Im Interesse des Wirtschaftsstand- orts sind uns daher drei Punkte beson- ders wichtig. Erstens müssen Fahrver- Berliner Luft EDITORIAL 11/2018 bote auf ein absolutes und zeitlich be- grenztes Minimum beschränkt werden. Zudem braucht es für denWirtschaftsver- kehr weitreichende, kostenneutrale Aus- nahmeregelungen. Und auf den weiteren gut 100 zu prüfenden Straßenabschnitten müssen alternative Luftreinhaltemaßnah- men dafür sorgen, dass zusätzliche Fahr- verbote vermieden werden. Hier haben die Kurzfristmaßnah- men für saubere Luft in Berlin, die wir gemeinsam mit dem Senat und weiteren Akteuren entwickelt und umgesetzt ha- ben, bereits wesentlich weitreichende- re Fahrverbote im Urteil vermieden. Nun werden wir die Verabschiedung des neu- en Luftreinhalteplans durch den Senat bis 31. März 2019 im Interesse der Berliner Wirtschaft begleiten. Weitere Informatio- nen zu diesem wichtigen Thema finden Sie auf Seite 24 in diesem Heft. Ihr JAN EDER ist seit 2003 Hauptgeschäfts- führer der IHK Berlin. Bereits seit 1992 ist der Jurist und Politologe bei der IHK tätig

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