Berliner Wirtschaft 11/2018
BERLINER WIRTSCHAFT 11/18 28 IHK AKTUELL & SERVICE Ende der deutschen Limiteds Lange galt die britische Variante der haftungsbeschränkten Gesellschaft als gute und kostengünstige Alternative zur GmbH. Jetzt droht durch den Brexit der Verlust der Anerkennung » Von Sabine Kirschgens D er Brexit stellt viele Unter- nehmer, die sich als Rechts- form für eine britische Li- mited mit Verwaltungssitz in Deutschland entschieden haben, vor eine existenzielle Entscheidung. Eine Limited ist, ähnlich wie eine GmbH, ei- ne Gesellschaft, bei der die Gesellschaf- ter nicht persönlich haften. Aufgrund der Niederlassungsfreiheit in der EU wur- den Limiteds, die in Großbritannien for- mal gegründet, aber ihren Verwaltungs- sitz nach Deutschland verlagert haben, hierzulande anerkannt. Aufgrund ihrer schnellen und kostengünstigen Grün- dung (ab einem Pfund Gründungseinla- ge) galt die Limited lange Zeit als attrak- tive Alternative zur GmbH. Wenn es beim Brexit keine Über- gangslösung geben sollte und Großbri- beschränkte Haftung für Gesellschafts- schulden mit ihrem Privatvermögen. Betroffene haben im Wesentlichen zwei Handlungsoptionen. Eine Mög- lichkeit ist die Verschmelzung der Limi- ted auf eine deutsche Rechtsform. Der Vorteil liegt in der Kontinuität, da alle Rechtsbeziehungen auf den deutschen Rechtsträger übergehen und Verträge fortgeführt werden können, ohne dass es einer Zustimmung der Vertragspart- ner bedarf. DesWeiteren kann die bishe- rige Firmierung beibehalten werden. Al- lerdings ist eine Verschmelzung mit gro- ßem bürokratischen Aufwand und mit Kosten verbunden. So müssen Ver- schmelzungsbilanzen und bei Ver- schmelzung auf eine GmbH ein Nach- weis der Stammkapitalaufbringung in Höhe von 25.000 Euro beigebracht wer- tannien voraussichtlich am 29. März 2019 aus der EU ausscheidet, droht diesen Ge- sellschaften der Verlust der Anerkennung mit weitreichenden Konsequenzen. Un- ternehmern, die sich nicht um eine Überführung ihrer Limited in eine an- erkannte, z. B. deutsche Rechtsform be- mühen, droht die persönliche und un- 25000 Euro Stammkapital müssen Unternehmer nachweisen, wenn sie eine Limited nach britischem Recht auf eine deutsche Gesell- schaft mit beschränkter Haftung verschmel- zen – eine nicht unbeträchtliche Hürde. Quelle: IHK Berlin Grafik: H. Anders Handlungsoptionen Verschmelzung der Limited auf eine deutsche Rechtsform, z.B. GmbH Verschmelzung auf UG (haftungsbeschränkt) nicht möglich (Sachgründungsverbot) + Gesamtrechtsnachfolge und nahtlose Fortführung aller Geschäftsbeziehungen + Firmenname kann fortgeführt werden Nachteile Nachteile – aufwendig und kostenintensiv (Verschmelzungsbilanz) – Nachweis der Stammkapitalaufbringung i.H.v. . Liquidation der Limited und Neugründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH Vorteile Vorteil + einfacher und kostengünstiger als Verschmelzung – Einzelübertragung von Vermögensgegenständen und Rechten – Vertragspartner müssen der Fortführung von Verträgen zustimmen – Firmenname kann nicht unmittelbar fortgeführt werden 1 2 Gesellschaftsform: Britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland Drohender Verlust der Anerkennung nach dem Brexit März 2019
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