Berliner Wirtschaft 11/2018
BERLINER WIRTSCHAFT 11/18 U nternehmen, die mit Ware befüllte Verkaufs- und Umver- packungen - darunter fallen auch Versandverpackungen - erstmals in Deutschland gewerbsmäßig in den Verkehr bringen, unterliegen meistens den Vorgaben des am 1. Janu- ar 2019 in Kraft tretenden Verpackungsgesetzes (VerpackG). Das betrifft solche Verpackungen, die mehrheitlich beim privaten Endverbraucher oder den sogenannten „gleichgestellten Anfallstellen“ wie Gastronomie- betrieben, Verwaltungen oder Krankenhäusern als Abfall verbleiben. Zu den Verpackungen zählen auch die verwendeten Füllmaterialen. Die Erstinverkehrbringer die- ser Verpackungen, z. B. die Hersteller eines verpackten Produkts, die (On- line-) Händler oder aber möglicher- weise auch die Importeure, müssen sich bei einem der zugelassenen du- alen Systeme anmelden und dort ih- re Verpackungsmengen lizenzieren. Darüber hinaus müssen sich die Un- ternehmen bei der neu geschaffenen „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungs- register“ registrieren und bestimmte Meldepflichten – etwa Mengenmel- dungen – erfüllen. Die Regelungen gelten unabhängig von Mengen, Grö- ßen oder Stückzahlen. Ab einer gewissen Menge je Materialart muss zu- sätzlich eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden. Grundsätzlich sind die Anforderungen des neuen Gesetzes mit denen der bisher geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV) vergleichbar. Wer zur Verwertung seiner Verpackungen bereits einen Vertrag mit einem dualen Entsorgungssystem abgeschlossen hat, muss ebenfalls die Rege- lungen des VerpackG erfüllen. www.ihk-berlin.de/verpackungsgesetz ‹ BW WEITERE INFORMATIONEN Im Service Center erhalten Sie Auskünfte zu diesem Thema (www.ihk-berlin.de/tdm ) sowie Informationen zu allen weiteren Dienstleistungen der IHK Berlin. Unser Team steht Ihnen persönlich oder telefonisch unter 030 / 315 10-0 montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Für Händler, die ihre Waren verpacken, sind damit – zum Teil – neue Regelungen verbunden Gesetz nimmt Händler in die Pflicht THEMA DES MONATS Verpackungen verpflichten Mitte Oktober fand erstmals das neu konzipierte „MdB-Frühstück“ statt. Ver- anstaltungsort war Biolüske in Steglitz, thematisch ging es vor allem um Digi- talisierung. Frank Lüske, ehrenamtlich für „IHK vor Ort“ aktiv, eröffnete das Ge- spräch. Schnell wurde deutlich, wie eng lokale Themenmit tagesaktuellen Fragen aus der Bundespolitik verknüpft sind. So richtete sich der Fokus des Aus- tausches zunächst auf die Landtagswahl in Bayern, die Migration in die EU, den Rückgang an Stimmen für die Volkspar- teien und die Dieselfahrverbote. Tho- mas Heilmann, Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda des Bundestags, unter- strich in einem Impulsvortrag die Aus- wirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt und die Bedeutung von di- gitalen Lehrinhalten in Aus- undWeiter- bildung für die Fachkräfte der Zukunft. Ein weiteres wichtiges Thema für die Unternehmer war der Breitbandausbau im Bezirk. Durch Peter Deider, bei der Deutschen Telekom zuständig für po- litische Interessenvertretung und Re- gulierung für Berlin und Brandenburg, konnten Umsetzungsprobleme beim Breitbandausbau auch aus Sicht der Tele- kommunikationsunternehmen beleuch- tet werden. ‹ KKAL MDB-FRÜHSTÜCK Thomas Heilmann im Gespräch mit Unternehmern Frühstück mit Thomas Heilmann (weißes Hemd) FOTOS: GEBER86/ISTOCKPHOTO.COM, IHK BERLIN
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