Berliner Wirtschaft 11/2018
chende Ausnahmen zu prüfen. Beispiel- haft wurden dafür die Handwerksbe- triebe genannt. Angesichts der hohen Relevanz für unsere Stadt hat das Verwal- tungsgericht ausdrücklich die Möglich- keit einer Berufung zugelassen. Der Ber- liner Senat hat die Gerichtsentscheidung jedoch als „ausgewogen“ eingeschätzt, da nur einzelne Straßenabschnitte gesperrt werden müssen und der Zeitplan zur Entwicklung eines Luftreinhalteplans bis zum 31. März 2019 anerkannt wurde. Für die IHK schon lange ein Thema Die IHK Berlin beschäftigt sich seit Lan- gem intensiv mit den Auswirkungen und dem Abwenden von Fahrverboten für die Berliner Wirtschaft und auch da- mit, wie Berlin der hohen NO 2 -Belas- tung entgegenwirken kann. In den Po- sitionierungen „Berlin kann Fahrver- bote vermeiden“ sowie „4x4 Prioritäten für eine zukunftsfähige Verkehrspoli- tik“ hat die IHK frühzeitig auf die not- wendige Konzentration auf stark belas- tete Straßen und den erforderlichenAus- bau des ÖPNV hingewiesen. Mit rund 88.000 gewerblich genutzten Fahrzeugen ist die BerlinerWirtschaft – den Pendler- verkehr nicht eingerechnet – von Fahr- verboten stark betroffen. Daher muss es für den Wirtschaftsverkehr hinrei- chende Ausnahmen geben. Zudem gilt es, die Ausweitungweiterer Durchfahrts- beschränkungen zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu beschränken. Zu- rückhaltung muss auch für neue Tem- po-30-Strecken auf Hauptverkehrsstra- ßen gelten. Diese sollten nur im Notfall und nach Einzelfallprüfung angeordnet werden. Es muss darum gehen, wirt- schaftlich sinnvolle Nachrüstlösungen auf die Straße zu bringen und die be- reits auf den Weg gebrachten Kurzfrist- maßnahmen konsequent umzusetzen. So zeigt sich am Hardenbergplatz an den deutlich verbesserten NO 2 -Messwerten die Effektivität sauberer Busse. Auf die- se Punkte wird die IHK bei der Entwick- lung des Luftreinhalteplans drängen. Die genannten Positionspapiere so- wie dazugehörende Studien und Umfra- gen hat die IHK ins Internet gestellt. Nach Veröffentlichung einer detaillierten Ur- teilsbegründung wird die IHK ihre Ein- schätzung zu den Auswirkungen auf die BerlinerWirtschaft präzisieren. Nach ak- tueller Lage kann Berlin lokale Fahrver- bote dann vertragen, wenn der notwen- dige Wirtschaftsverkehr gesichert bleibt und Durchfahrtverbote wieder wegfal- len, sobald sie unnötig werden. Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts Was das Urteil vom 9. Oktober 2018 im Einzelnen für Stadt und Bürger bedeutet Kein flächendeckendes Fahrverbot für den gesamten Innenstadtbereich Elf Straßenabschnitte müssen für Diesel- Pkw und -Lkw bis Euro 5 gesperrt werden Betroffene Abschnitte auf folgenden Straßen: Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brücken- straße, Friedrichstraße, Kapweg, Alt-Moabit, Stromstraße, Leonorenstraße Die Gesamtstrecke der angeordneten Fahr- verbote liegt in Summe bei einem Kilometer Die Durchfahrtverbote sollen ab Juni bezie- hungsweise Juli 2019 gelten Prüfung für über 100 Straßenabschnitte auf die Notwendigkeit weiterer Fahrverbote Regelung hinreichender Ausnahmen Verabschiedung des neuen Luftreinhalteplans durch den Senat bis 31. März 2019 Die IHK informiert online zum Thema unter: www.ihk-berlin.de/blaue-plakette Sind Ihnen Büroflächen in Berlin zu teuer? Näheres unter ARISTON Real Estate AG Maximiliansplatz 12b, 80333 München info@ariston-ag.de , Tel. 089-59989050 Wir bieten 3.000 qm moderne Büroflächen (teilbar ab 400 qm) in der Stadt Brandenburg an der Havel (Nähe Bahnhof) ca. 60 km von Berlin-Mitte entfernt. Miete (je nach geforderter Ausstattung) auf Anfrage.
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