Berliner Wirtschaft 11/2018
BERLINER WIRTSCHAFT 11/18 24 IHK AKTUELL & SERVICE Fahrverbote in Berlin sollten auf ein Minimum beschränkt werden. Außerdem muss es Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr geben » Von Wendy Brandt und Dr. Lutz Kaden Einzelne Abschnitte gesperrt I n Berlin wird es ab dem Sommer 2019 Fahrverbote für Dieselfahr- zeuge bis Euro 5 geben, aber nur auf elf einzelnen Straßenabschnit- ten. So hat das Berliner Verwaltungsge- richt geurteilt, damit unsere Luft schnell besser wird. Der gesetzliche Grenzwert für Stick- stoffdioxid (NO 2 ) wird noch nicht über- all in Berlin eingehalten. Viele deutsche Städte kämpfen damit und wurden wie Berlin von der Deutschen Umwelthil- fe verklagt. Die Hauptursache für die zu hohe Luftbelastung liegt vor allem in zu schlechten Werten bei Dieselabgasen. Daher hatte das Verwaltungsgericht am 9. Oktober imKern darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang kurzfris- tig Fahrverbote eingeführt werden müs- sen. Flächenhafte Fahrverbote innerhalb einer gesamten Umweltzone, wie zwi- schenzeitlich in Stuttgart oder Frankfurt amMain gerichtlich angeordnet, konnten für Berlin abgewendet werden. Das Ver- waltungsgericht hat solch einen drasti- schen Eingriff für unverhältnismäßig er- klärt und ist damit der Auffassung des Senats gefolgt. Umsetzung des 10-Punkte-Plans Der Regierende Bürgermeister hatte An- fang des Jahres mit vielen Stakeholdern, darunter der IHK, einen 10-Punkte-Plan mit schnell wirkenden Maßnahmen be- schlossen, an dessen Umsetzung seitdem gearbeitet wird. Dazu gehören saubere Busse, intelligente Verkehrsführungen und Tempo-30-Abschnitte an hoch be- lasteten Hot-Spots sowie eine Fokus- sierung auf mehr Elektromobilität. Die- se Maßnahmen sowie die Erkenntnis, dass es in den meisten Stadtteilgebieten kein Problem mit der Luftschadstoffbe- lastung gibt, führten zum differenzierten Berliner Urteil. Hinzu kommt, dass sich die Messwerte in den letzten Jahren ste- tig verbessert haben. Fahrverbote wur- den deshalb nur dort gerichtlich ange- ordnet, wo andere Maßnahmen nicht ge- nügend greifen. Der Senatsverwaltung wurden zu- gleich verschiedene Prüfaufträge ge- geben: So soll die Notwendigkeit wei- terer Fahrverbote auf über 100 Straßen- abschnitten mit insgesamt rund 14 km geprüft werden. Gleichzeitig wurde die Senatsverwaltung angewiesen, hinrei- Immer viel los: Die Leipziger Straße gehört zu den Strecken, die von Fahrverboten betroffen sind FOTO: GETTY IMAGES/WESTEND61
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