Berliner Wirtschaft 10/2019

Der Plan, einen Mietendeckel in Berlin einzuführen, ist wohl das aktuell umstrit- tenste Projekt der R2G-Regierungskoa- lition. Der Ausgang scheint ungewiss. Die IHK Berlin hat, u. a. bei der Verbändeanhö- rung der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Wohnen, ihre grundlegende Kritik gegen die Einführung geäußert. Standortrisiko Aus Sicht der IHK birgt der geplante Mietendeckel große wirtschaft- liche Risiken. Viele Mitgliedsunternehmen haben bereits mitgeteilt, dass sie Investi- tionen in den Wohnungsbau und -bestand reduzieren werden. Somit wirkt der Mietendeckel wie eine Baubremse, obwohl gerade eine Bauoffensive die einzige rich- tige Antwort auf die Wohnungsknappheit ist. Denn der Mietendeckel löst keines der strukturellen Probleme des Wohnungs- marktes. Es wird versucht, das Symptom steigender Mieten zu regeln, anstatt die Ursache, nämlich den Wohnungsmangel, zu bekämpfen. Zusätzlich spielen Investiti- onen in den Bestand für kleine und mittel- ständische Unternehmer eine elementare Rolle für die private Altersvorsorge. Ein Mietendeckel würde zu einer Abwertung der Grundstücke und Gebäude führen und dementsprechend die Altersvorsorge die- ser Unternehmer massiv gefährden. Unklare Kompetenz Aus rechtlicher Sicht ist längst nicht geklärt, ob das Land Berlin eine Gesetzgebungskompetenz für die Ein- führung eines Mietendeckels hat. Denn das Mietpreisrecht stellt, als Teil des sogenann- ten sozialen Mietrechts, traditionell eine Materie des bürgerlichen Rechts dar und würde somit in die Gesetzgebungskompe- tenz des Bundes fallen (dazu die Wissen- schaftlichen Dienste des Bundestages: WD 3 – 3000 – 029/19). Generell ist offen, wie das Verhältnis zwischen neuen landes- eigenen Vorschriften zu mietrechtlichen Bundesvorschriften ausgestaltet werden soll, denn Artikel 31 des Grundgesetzes bringt es auf den Punkt, „Bundesrecht bricht Landesrecht“. Wie dieser Gegensatz aufgelöst werden soll, ist nicht klar. Blockierte Klimaschutzziele Der Mie- tendeckel bremst zusätzlich die Erreichung der Klimaschutzziele Berlins. Rund 50 Pro- zent der Berliner CO2-Emissionen stam- men aus dem Gebäudesektor. Es bedarf weitreichender Anreize, damit Eigentümer Geld zur energetischen Sanierung in die Hand nehmen. Geplante Mietobergrenzen und eine weitergehende Beschränkung der Umlagefähigkeit von Sanierungen werden die Investitionen in den Gebäudebestand sinken lassen. Welche Anpassungen und Änderungen der Gesetzesentwurf in den nächsten Monaten noch nehmen wird, bleibt abzuwarten. Die IHK Berlin wird sich jedenfalls, im Gesamtinteresse der Berliner Wirtschaft, in das Gesetzgebungsverfah- ren einschalten. mbe Der Mietendeckel ist eine Baubremse! Die IHK lehnt das Senatsvorhaben ab, aus rechtlichen Gründen, vor allem aber wegen der Risiken für den Standort und Berlins Klimaschutzziele Weitere Informationen Die IHK Berlin hat Argumentations- und Positionspapiere zum Thema zusammengestellt: i hk-berlin.de/fakten- zum-mietendeckel ihk-berlin.de/raum-fuer- die-wirtschaft 29 BERLINER WIRTSCHAFT 10 | 2019 SCHWERPUNKT | Bauen und Flächen Kommt der Mieten­ deckel, werden Unternehmen wohl Investitionen in den Wohnungsbau und im Bestand reduzieren

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