Berliner Wirtschaft 10/2018
VERLAGSTHEMA FIRMENEVENTS 51 Betriebsfeiern eignen sich, um Mitarbei- ter mit kleinen Präsenten wertzuschät- zen. Anke Fredericksen-Alde, IHK-Ex- pertin für Lohnsteuer- und Arbeitsrecht, gibt wichtige Tipps, damit das möglichst steuer- und sozialabgabenfrei bleibt. • Präsente auf Feiern: Geschenke bei fir- meninternen Feiern kommen gut an. Pro Mitarbeiter dürfen für Feste – einschließ- lich Präsent – 110 Euro inklusive Umsatz- steuerausgegebenwerden, damit dieKos- ten steuer- und sozialabgabenfrei blei- ben. Zwei betriebliche Veranstaltungen dieser Art sind pro Jahr steuerfrei mög- lich, ab der dritten entfällt dies. Dann ist beispielsweise eine 25-prozentige Pau- schalversteuerung möglich. • Teilnehmerliste: Die sollten in jedem Fall geführt werden, damit nachweisbar bleibt, dass der Freibetrag von 110 Eu- ro nicht überschritten worden ist. Wer als Arbeitgeber die Aufzeichnungs- und Überwachungspflichten weniger genau nimmt, riskiert bei Außenprüfungen, dass er Steuern und Sozialabgaben nach- zahlen muss. • Aufmerksamkeiten: Jenseits von Feiern gilt im Firmenalltag eine andere Regel: Bei persönlichen Anlässen eines Team- mitglieds – etwa zum Geburtstag, zur Heirat oder Geburt eines Kindes – kann der Arbeitgeber eine Kleinigkeit imWert von 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer schenken. Zu diesen Sachbezügen zäh- len Blumen, Bücher oder eine Weinfla- sche. Derartige Gefälligkeiten sind mehr- mals im Jahr möglich. Geldzuwendungen indes dürfen es nicht sein. Denn diewür- den als Teil des Arbeitslohnes gelten, selbst wenn ihr Wert gering wäre. ‹ RK FOTO: GETTY IMAGES/KIM CARSON SERVICE FIRMENEVENTS & PRÄSENTE So freuen sich alle Beteiligten über steuerfreie Geschenke 60 Euro darf ein einzelnes Geschenk für einen Mitarbeiter im Wert nicht überschreiten
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