Berliner Wirtschaft 9/2019
Da die geforderten Sicherheitssysteme für elektronische Registrierkassen nicht erhältlich sind, hat das BMF eine Verlängerung der Frist über den 1. Januar 2020 hinaus in Aussicht gestellt von Antje Maschke Aufschub für die Nachrüstung U nternehmen mit elektronischen Registrierkassen beziehungsweise Kassensystemen wurdenmit dem sogenannten Kassengesetz ver- pflichtet, diese ab dem 1. Januar nächsten Jahres mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszurüsten. Da zurzeit jedoch noch keine zerti- fizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich sind und voraussichtlich erst im Oktober 2019 die ersten – vorläufig zer- tifizierten – TSEs verfügbar sein werden, ist absehbar, dass eine flächendeckende Ausstattung aller geschätzt 2,1 Mio. Kas- sen in Deutschland bis zu diesem Stichtag 1. Januar 2020 nicht möglich ist. Der DIHK hatte daher gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirt- schaft mehrfach gegenüber der Politik, dem Bundesfinanzministerium (BMF) und den Finanzverwaltungen der Länder eine rasche und sachgerechte Lösung für die betroffenen Unternehmen angemahnt. Auf die jüngste Intervention des DIHK hin hat das BMF nunmehr signalisiert, dass mit Blick auf den Anwendungszeitpunkt 1. Januar 2020 eine Nichtaufgriffsregelung bis zum 30. September kommenden Jah- res angestrebt werde. Ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums sei in Vor- bereitung und könne nach Abstimmung mit den Ländern Ende September/Anfang Oktober 2019 imBundesgesetzblatt veröf- fentlicht werden. Mit einer derartigen Nichtbeanstan- dungsregelung kann demUmstand Rech- nung getragen werden, dass eine flächen- deckende Ausstattung der Kassen nicht mehr fristgerecht möglich ist. Unterneh- men bekämen nunmehr ausreichend Zeit, die für ihre Kassensysteme passenden Sicherheitseinrichtungen auszuwählen und zu implementieren. Das heißt allerdings nicht, dass die Maßnahmen auf die lange Bank gescho- ben werden dürfen. Vielmehr sollten die Betriebe rasch auf ihre Kassenherstel- ler zugehen, um gemeinsam passgenaue Sicherheitslösungen zu finden. Hierzu empfiehlt es sich, einen Zeitplan für die Umstellung zu erstellen und die vorge- nommenen Maßnahmen zu dokumen- tieren. ■ 2,1 Mio. Kassen gibt es schätzungsweise in Deutschland. Elektronische Registrierkassen beziehungsweise Kassensysteme erfordern mehr Sicherheit Antje Maschke IHK-Bereich Außenwirtschaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@berlin. ihk.de FOTOS: GETTY IMAGES/CAIAIMAGE, FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG SERVICE | Recht 62 BERLINER WIRTSCHAFT 09 | 2019
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