Berliner Wirtschaft 9/2019

Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz definiert zum ersten Mal, was überhaupt ein Geschäftsgeheimnis ist. Das bringt aber auch neue Pflichten mit sich von Dr. Christoph Partsch Auf Nummer sicher gehen Damit nicht jeder auf wichtige Daten zugreifen kann, sollten Nutzungsbeschrän- kungen eingeführt werden SERVICE | Recht

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