Berliner Wirtschaft 6/2019

tragspartner auf die Einhaltung der DSGVO ver- pflichten. Bestehen keine geeigneten Garantien, kann eine Datenübermittlung nach UK dennoch ausnahmsweise gerechtfertigt sein. So ist ein sol- cher Transfer z.B. zulässig, wenn er zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, der eine Verarbei- tung vor Ort erkennbar voraussetzt (z.B. Hotel- buchungen in UK). In diesem Fall ist sich der/die Betroffene der Datenübermittlung ins Ausland bewusst, und das Interesse an der Vertragser- füllung ist größer als die Einhaltung eines mög- lichst hohen Datenschutzniveaus. Auch eine Option: Einwilligung einholen Es ist Unternehmen daneben unbenommen, von ihren Kunden oder Nutzern eine Einwilligung in die Verarbeitung von Daten in UK einzuholen. Dieses Vorgehen kann zumBeispiel gewählt wer- den, wenn die Anzahl von Datenverarbeitungen in UK sehr gering ist. Zu beachten bleibt, dass die Einwilligung den Regeln der DSGVO entsprechen muss und darin auf die Risiken für die Daten auf- grund der Drittlandübermittlung explizit hinge- wiesen werden muss. Ob für das Unternehmen eine geeignete Garantie die Rechtsgrundlage für die Datenüber- mittlung nach UK darstellt oder diese ausnahms- weise gerechtfertigt ist: Die Rechtsgrundlage oder der Rechtfertigungsgrund müssen in den Daten- schutzhinweisen eindeutig benannt werden. ■ Werden Daten aus der EU in Drittländer transferiert, werden sie besonders geschützt. Nach dem Brexit gilt das auch für UK Brexit-Umfrage Die Umfrage-Ergebnisse der IHK Berlin unter: ihk-berlin.de/brexit- broschuere Infos der AHK Großbritannien Die German-British Chamber of Industry & Commerce hält auf ihrer Website aktuelle Informationen aus den Bereichen Marketing sowie Recht und Steu- ern bereit, etwa mit Blick auf Einfuhrfor- malitäten und Arbeit- nehmerentsendung. Auch erfolgt über die Seite ein Austausch von IHK-Mitgliedsun- ternehmen. Brexit-Update Aktuelle Informationen der Außenhandelskammer: grossbritannien.ahk.de/ brexit-update Checkliste für Unternehmen „Are You ready for Brexit?“, lautet die Frage, unter der diese Serviceseite der IHK die relevanten Berei- che Thema für Thema durchgeht: Waren- verkehr, Transport, Finanzdienstleistun- gen und Versiche- rungen, Personal und Bildung, Verträge, Schutzrechte, Steuern, Gesellschaftsrecht, REACH sowie auch den Datenschutz. Und über allem läuft der Countdown bis zum 31. Oktober die- ses Jahres. Checkliste Schneller Überblick: ihk.de/brexitcheck Aktuelle Infos zu Brexit und Berlin Die IHK stellt nicht nur wirtschaftspolitische Konsequenzen des Brexits für Berlin dar, sie informiert auch über die Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen, etwa beim Zoll. Brexit bei der IHK Umfassende Informationen: ihk-berlin.de/brexit IHK Berlin hilft bei Schutzrechten Die IHK Berlin bietet jeden letzten Dienstag im Monat eine kosten- lose anwaltliche Bera- tung an. Während des halbstündigen Termins können Interessenten ihren Sachverhalt einer ersten Einschät- zung unterziehen. Juristische Beratung ihk-berlin.de/gewerbli- che-schutzrechte Brexit-Informationen und Unterstützung Service-Angebote für Unternehmen von IHK Berlin und AHK Großbritannien 57 BERLINER WIRTSCHAFT 06 | 2019 SERVICE | Brexit

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