Berliner Wirtschaft 4/2020

Vertragsrecht Muss ich weiterhin meine Gewerbemiete zahlen, wenn ich mein Geschäft nicht mehr öffnen darf? Wenn das im Mietvertrag nicht extra geregelt ist, was selten der Fall ist, ist eine Befreiung von der Zahlungspflicht nur in Ausnahmefällen vorgese- hen, in denen der Mieter die Räume nicht nutzen kann und die Gründe dafür auf der Seite des Vermieters liegen. Aktuell erscheint es mit Blick auf eine praxisnahe Lösung am sinnvollsten, mit dem Vermieter zu sprechen, um eine temporäre Reduzierung des Mietzinses zu vereinbaren. Gewerbemiete: Kann ich mir die bezahlte Miete zurückholen, wenn ich mein Geschäft nicht mehr öffnen darf? Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Entschä- digung beziehungsweise Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz nur möglich, wenn sich der betreffende Selbstständige/Gewerbetrei- bende aufgrund einer behördlichen Anordnung in Quarantäne befindet, dies zu einer Existenzge- fährdung führt und die Gewerbemiete als nicht gedeckte Betriebsausgabe einzuordnen ist. Handelt es sich bei Corona um höhere Gewalt, und entstehen daraus Ansprüche? Eine einheitliche Definition des Begriffs „höhere Gewalt“ gibt es nicht, er bedarf einer rechtlichen Prüfung. Maßgeblich entscheidend bei Verträgen ist, ob der Begriff „höhere Gewalt“ integriert ist. Bei Bejahung des Begriffs „höhere Gewalt“ wer- den allgemeine Hauptverpflichtungen ausfallen. Zudem können Verträge automatisch aufgelöst und Vertragspflichten ausgesetzt werden. Steuern Gibt es steuerliche Entlastungen? Die nachweislich unmittelbar und nicht uner- heblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig wer- denden Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichti- gen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Warenverkehr Werden Dienststellen aufgrund von Pande- miemaßnahmen geschlossen? Ist eine Zollabfertigung weiterhin gewährleistet? In den örtlichen Behörden bestehen Konzepte zur Aufrechterhaltung der Zollabfertigung, so- dass auch bei Ausfallszenarien einzelner Stand- orte eine Abfertigungsmöglichkeit grundsätzlich gewährleistet wird. In einem konkreten Fall gibt es Informationen über Mitteilungen in regionalen Presseorganen sowie hier auf der Internetseite. Gibt es ein Exportverbot von Einweg- handschuhen und Schutzmasken? Ja, es gibt ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung in Drittländer (außerhalb der Europäischen Union) seit dem 12. März 2020. In die EU können die medizinischen Schutzausrüs- tungen exportiert werden. Was muss ich beim gewerblichen Import von Mund-Nasen-Schutzmasken und Desinfektionsmitteln beachten? Bei der Überführung der Waren in den zoll- rechtlich freien Verkehr gelten die üblichen Einfuhrbestimmungen. Da das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schutzmasken sowie Desin- fektionsmitteln bestimmten Beschränkungen unterliegen kann, sollten sich die betreffenden Unternehmen diesbezüglich vorab an die zustän- digen Überwachungsbehörden wenden. ■ 61% der Betriebe im Gastgewerbe Berlins rechnen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent. FOTO: GETTY IMAGES/WWW.BERNHARDLANG.DE 12 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 04 | 2020 AGENDA | Corona-Krise

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