Berliner Wirtschaft 4/2019

Veranstaltung Weitere Informationen auf der IHK-Website unter: ihk-berlin.de/nachruestung Diesel nachrüsten – wie geht das? Senat, IHK und Handwerkskammer informieren Unternehmen am 13. Mai darüber, welche Möglichkeiten es für welche Fahrzeugtypen gibt m Zusammenhang mit zu hoher Luftschadstoffbelas- tung in Städten, schlechten Abgaswerten insbesonde- re bei Dieselfahrzeugen und damit drohenden Fahrver- boten wird über Nachrüstlösungen debattiert. Mit Blick auf bessere Luftqualität ist ein nationales Expertengremium der Frage nachgegangen, ob eine nachträgliche Ausstattung des Fahr- zeugs mit Bauteilen technisch und wirtschaftlich darstellbar ist. Seit Januar gibt es bundesweit ein Förderprogramm für die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen zwischen 2,8 t und 7,5 t. Tests haben gezeigt, dass insbesondere die Nach- rüstung mit sogenannten SCR-Ka- talysatoren in Dieselfahrzeugen den Stickoxidausstoß reduziert. Vor al- lem für Besitzer von Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 5 kann daher die Nachrüstung ein Weg sein, das Fahrzeug vor Wertverlusten zu si- chern und weiterhin in Innenstädte mit Fahrverboten einfahren zu dür- fen. Die IHK Berlin will insbesonde- re Unternehmen über ihre Möglich- keiten zur Nachrüstung von Diesel- fahrzeugen mit Abgasnachbehandlungsanlagen informieren. In einer Veranstaltung können diese Unternehmen erfahren, wel- che Fahrzeugtypen nachgerüstet werden können, welche Sys- teme es am Markt geben wird und wann mit ihnen zu rechnen ist. Nicht zuletzt: welche Fördermöglichkeiten es gibt. Eine klei- ne Ausstellung mit den Herstellern von Nachrüstsystemen run- det die Veranstaltung ab, die am 13. Mai, 14 bis 18 Uhr, im Ludwig Erhard Haus stattfindet und von IHK Berlin und Handwerkskam- mer unterstützt wird. Initiiert wurde sie durch die Senatsverwal- tung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. brndt I Service Center IHK Persönlich oder telefonisch montags bis donnerstags 8 bis 17 Uhr, freitags 8 bis 16 Uhr Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Tel.: 030 / 315 10-0, service@berlin.ihk.de 56 berliner wirtschaft 04 / 2019 service / Kompakt Nachrüstungen können den Schadstoffausstoß verringern Nach fünf Jahren muss Berlin wieder die Lärmbelastung in Straßen-, Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahn-Ab- schnitten, in Gewerbeanlagen sowie an den Flughäfen un- tersuchen. Auf dieser Basis er- arbeitet die Senatsumweltver- waltung einen neuen Lärm- aktionsplan, der bis 2023 um- zusetzen ist. Ein besonderer Fokus liegt z. B. auf weiteren Tempo-30-Abschnitten. Erst- mals hat sich die Verwaltung vorher mit der öffentlichen Meinung zu Ruhe- und Erho- lungsräumen beschäftigt. brndt Mehr Ruhe in der Hauptstadt Lärmaktionsplan Positionierung Für das Beteiligungs- verfahren sind auch Sie als Unternehmer gefragt: ihk-berlin.de/ luft-mitwirken Meinungsbild Die IHK wird sich po- sitionieren, Betriebe können sich beteiligen: ihk-berlin.de/ lärm-mitwirken Messung in Neukölln: Mit den Geräten soll die genaue Belastung ermittelt werden FOTOS: GILAXIA/ISTOCKPHOTO.COM, GETTY IMAGES/THOMAS TRUTSCHEL thema des monats Die Senatsverwaltung für Um- welt erarbeitet einen Luftrein- halteplan. Ab Sommer 2019 wird es einzelne Fahrverbo- te in Berlin geben. Die IHK hat sich stets dafür starkgemacht, die Mobilitätswende voran- zutreiben, Fahrverbote auf ein Minimum zu beschrän- ken und Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr zu regeln. Im öffentlichen Beteiligungs- verfahren wird sich die IHK zu den einzelnen Maßnahmen positionieren. brndt Maßnahmen für saubere Luft Luftreinhalteplan

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