Berliner Wirtschaft 4/2019

26 berliner wirtschaft 04 / 2019 schwerpunkt / Exportstadt Berlin Rupien erwerben können. Im Supermarkt kostet die gleiche Menge 30 Rupien. In mehr als 20 mo- bilen Laboren analysieren Mitarbeiter von Harbau- erWasserproben direkt an Brunnen. Gesundes und kostengünstiges Wasser bei weniger Plastikmüll – dieVorteile des Verfahrens könnten demUnterneh- men bald weitere Aufgaben im Ganges-Delta be- scheren. Im- und Export sind mit hohem bürokrati- schem Aufwand verbunden. Dafür, dass alles vor- schriftsmäßig abläuft, ist bei Zalando SE Golo Henseler verantwortlich. „Jedes Produkt muss einer Warentarifnummer zugeordnet werden. Gefragt wird auf den Zollanmeldungen beispielsweise nach dem Wert der Ware, dem Gewicht, der Größe oder nach Stückzahlen. Oft muss der Artikel beschrieben oder das Material definiert werden“, erläutert der Rechts- anwalt. „Die gesamte Datenpflege ist sehr aufwendig.“ Je nach Menge der ausgeführtenWa- ren können Unternehmen Dienstleis- tungen der Deutschen Post in Anspruch nehmen oder Spediteure beauftragen. „Ab einem bestimmten Exportvolumen Fruchtsäfte, Smoothies und Limonaden aus Berlin erfreuen sich großer Beliebtheit lohnt sich eine interne Abteilung“, erklärt Hense- ler. „Wir beschäftigen hierfür seit 2013 ein speziali- siertes Team und haben eine umfangreiche Infra- struktur aufgebaut.“ Unabdingbar ist eine leistungsfähige Software zur Datenverarbeitung. „Werden große Volumina wie bei uns als Online-Plattform in Drittländer ex- portiert, müssen die länderspezifischen Daten au- tomatisch generiert und auch software-intern auf Plausibilität geprüft werden“, so Henseler. Je nach Land undWarengruppen, ob importiert oder expor- tiert wird, fragt der Zoll nach unterschiedlichen Da- ten. Dabei ist ein Schuh nicht gleich ein Schuh. Die Eidgenössische Zollverwaltung der Schweiz unter- scheidet beispielsweise nach Gewicht, und leichte Pumps können eine andereWarentarifnummer ha- ben als schwere Bergschuhe. Umfangreiche Daten für den Zoll Auch das Bundesamt für Statistik fragt Datensät- ze an, um beispielsweise aus den Werten expor- tierter Produkte die Außenhandelsstatistik zu er- stellen. Machten sich früher mit jedem Warenex- port ganze Papierstapel mit auf die Reise, geht der Trend heute hin zu elektronischen Zollanmeldun- gen. „Seit 2016 müssen bestimmte Dokumente nicht mehr in Papierform mitgegeben werden“, erläutert Zalando-Experte Henseler. „Die Warenbegleitpa- piere werden unter einer sogenannten MRN – der Movement Reference Number – für Zollbeamte be- reitgestellt. Da aber noch nicht alle Systeme ange- passt sind, hakt es zwischen denMitgliedstaaten der EU noch bei der Kommunikation.“ Henseler kümmert sich als Rechtsberater in der Zentralabteilung des Unternehmens um alle zoll- rechtlichen Fragen und sorgt dafür, dass aktuelle Gesetzgebungen imTagesgeschäft von Zalando um- gesetzt werden. Um diese Datenflut ein- zudämmen, hat er einen dringlichen Wunsch: „Bei den zollrechtlichen Forma- litäten könnten die Bedürfnisse des On- line-Handels stärker berücksichtigt wer- den. Aktuell muss noch jeder Endkunde in den Zollerklärungen aufgeführt wer- den. Es ist aber ein Unterschied, ob ein Landmaschinenhändler einmal monat- lich ein Produkt exportiert oder ein On- line-Händler täglich Hunderte von Pake- ten versendet. Bei uns fällt dadurch eine riesige Datenmenge an. Eine entspre- chende Anpassung des Zollrechts in die- semBereichwürde die Prozesse maßgeb- lich verbessern.“ Redaktionsschluss dieser Ausgabe war am 22. März. Der Text gibt den Sachstand zum Brexit bis zu diesem Datum wieder. ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/CSA IMAGES Golo Henseler Zalando SE Bei den zollrechtlichen Formalitäten könnten die Bedürfnisse des Online- Handels stärker berücksichtigt werden.

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